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- 348 - Füllinsdorf/Liestal/Kanton BL: Betrugsversuch beim Autokauf: die Polizei warnt und sucht Zeugen
20.05.2010
348 - Füllinsdorf/Liestal/Kanton BL: Betrugsversuch beim Autokauf: die Polizei warnt und sucht Zeugen
Am Mittwoch, 12. Mai 2010, im Zeitbereich zwischen 11.00 und 12.00 Uhr, versuchten zwei Männer mutmasslich, einen Autoverkäufer in Füllinsdorf BL zu betrügen. Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft interessierten sich die zwei Männer für Occasions-Fahrzeuge von Luxusmarken. In der Folge boten sie dem Verkäufer ein unseriöses Geschäft an, bei dem versucht wurde, vom Verkäufer einen grösseren Geldbetrag zu erhalten, um diesen mittels eines unseriösen Tricks anschliessend zu vermehren (sogenannter „Wash-Wash-Trick“).
Der Verkäufer informierte die Polizei Basel-Landschaft, welche die beiden mutmasslichen Täter kurze Zeit später anhalten konnte. Es handelt sich um einen 38-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund sowie um einen 34-jährigen Franzosen. Die beiden sind mittlerweile weitgehend geständig und befinden sich bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Das Statthalteramt Liestal hat gegen die zwei Männer entsprechende Strafverfahren eröffnet.
Weitere Abklärungen sind im Gang. Die Polizei Basel-Landschaft bittet allfällige Zeugen oder weitere Geschädigte oder Personen, welche ähnliche Vorfälle erlebten, sich zu melden, Telefon 061 553 35 35.
Das Phänomen des Wash-Wash-Tricks ist nicht wirklich neu. Die Täter gehen stets nach dem gleichen Muster vor: Sie gaukeln Kaufinteresse vor und bieten verlockend hohe Summen, die zum Teil in bar bezahlt werden sollen. Dabei behaupten die Betrüger, sie hätten grössere Summen Bargeld schwarz gefärbt, um es aus dem Ausland gefahrlos am Zoll vorbei schmuggeln zu können. Mithilfe einer speziellen Substanz und echter Geldscheine könne das Geld – sogenanntes Wash-Wash-Geld – wieder entfärbt werden. Dies wird mit echt schwarz gefärbtem Geld demonstriert. Lassen sich die Opfer auf den Deal ein und stellen eigenes Geld zum Entfärben zur Verfügung, werden sie mit Hilfe von Tricks um ihr Bares gebracht und behalten wertloses schwarzes Papier.
Die Polizei Basel-Landschaft rät dringend davon ab, sich auf solche Geschäfte einzulassen, und hat die folgenden Tipps:
Der Verkäufer informierte die Polizei Basel-Landschaft, welche die beiden mutmasslichen Täter kurze Zeit später anhalten konnte. Es handelt sich um einen 38-jährigen Deutschen mit Migrationshintergrund sowie um einen 34-jährigen Franzosen. Die beiden sind mittlerweile weitgehend geständig und befinden sich bis auf weiteres in Untersuchungshaft. Das Statthalteramt Liestal hat gegen die zwei Männer entsprechende Strafverfahren eröffnet.
Weitere Abklärungen sind im Gang. Die Polizei Basel-Landschaft bittet allfällige Zeugen oder weitere Geschädigte oder Personen, welche ähnliche Vorfälle erlebten, sich zu melden, Telefon 061 553 35 35.
Das Phänomen des Wash-Wash-Tricks ist nicht wirklich neu. Die Täter gehen stets nach dem gleichen Muster vor: Sie gaukeln Kaufinteresse vor und bieten verlockend hohe Summen, die zum Teil in bar bezahlt werden sollen. Dabei behaupten die Betrüger, sie hätten grössere Summen Bargeld schwarz gefärbt, um es aus dem Ausland gefahrlos am Zoll vorbei schmuggeln zu können. Mithilfe einer speziellen Substanz und echter Geldscheine könne das Geld – sogenanntes Wash-Wash-Geld – wieder entfärbt werden. Dies wird mit echt schwarz gefärbtem Geld demonstriert. Lassen sich die Opfer auf den Deal ein und stellen eigenes Geld zum Entfärben zur Verfügung, werden sie mit Hilfe von Tricks um ihr Bares gebracht und behalten wertloses schwarzes Papier.
Die Polizei Basel-Landschaft rät dringend davon ab, sich auf solche Geschäfte einzulassen, und hat die folgenden Tipps:
- Lassen Sie sich nicht auf derartige Geschäfte ein! Statt des erhofften Gewinns winkt in der Regel nur der Verlust Ihrer finanziellen Vorleistung.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen von Unbekannten hohe Beteiligungen für die Mitwirkung an Überweisungen angeboten werden.
- Lassen Sie sich nicht von falschen Titeln und hohen Geldsummen blenden! Haben Sie Zweifel oder sind Sie durch geleistete Zahlungen geschädigt, wenden Sie sich an Ihre Polizei.