- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Polizei Basel-Landschaft
- Polizeimeldungen
- 345 - Sissach: Ungenügende Wirkung der Lastwagenbremse wegen Ausbau der Bremsbeläge
06.05.2009
345 - Sissach: Ungenügende Wirkung der Lastwagenbremse wegen Ausbau der Bremsbeläge
Am Mittwoch, 6. Mai 2009, um 11.15 Uhr, wurde im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle bei einem Sattelmotorfahrzeug mit italienischne Kontrollschildern auf dem Bremsprüfstand der Polizei Basel-Landschaft auf dem Gelände des Autobahn-Stützpunktes in Sissach BL beim Sattelsachentransportanhänger eine Unterschreitung der minimalen Bremsleistung von 48.9 Prozent festgestellt.
Die visuelle Kontrolle der Bremsanlage des Anhängers ergab, dass die Bremsbeläge der zweiten Achse auf beiden Seiten fachmännisch ausgebaut worden waren. Zudem war der linke Stossdämpfer der betroffenen Achse defekt. Als Folge davon wies der Reifen die erforderliche Profilrillentiefen von 1,6 Millimetern nicht mehr auf.
Bei der Überprüfung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer innert der letzten 24 Stunden die vorgeschriebene Pause von 9 Stunden um 7 Stunden und 20 Minuten nicht eingehalten hatte.
Der Fahrer wurde an das zuständige Statthalteramt verzeigt und muss zudem ein Bussendepositum von mehreren 1000 Franken hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zur Reparatur der Bremsanlage sowie der Absolvierung einer ordentlichen Ruhezeit untersagt.
Die visuelle Kontrolle der Bremsanlage des Anhängers ergab, dass die Bremsbeläge der zweiten Achse auf beiden Seiten fachmännisch ausgebaut worden waren. Zudem war der linke Stossdämpfer der betroffenen Achse defekt. Als Folge davon wies der Reifen die erforderliche Profilrillentiefen von 1,6 Millimetern nicht mehr auf.
Bei der Überprüfung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften stellte sich zudem heraus, dass der Fahrer innert der letzten 24 Stunden die vorgeschriebene Pause von 9 Stunden um 7 Stunden und 20 Minuten nicht eingehalten hatte.
Der Fahrer wurde an das zuständige Statthalteramt verzeigt und muss zudem ein Bussendepositum von mehreren 1000 Franken hinterlegen. Die Weiterfahrt wurde bis zur Reparatur der Bremsanlage sowie der Absolvierung einer ordentlichen Ruhezeit untersagt.