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- 339 - Aesch/Pfeffingen: Polizei fasst mutmasslichen Einbrecher
05.05.2009
339 - Aesch/Pfeffingen: Polizei fasst mutmasslichen Einbrecher
Die Polizei Basel-Landschaft hat am Donnerstag Morgen, 30. April 2009, in Arlesheim BL einen Mann verhaftet, der mutmasslich für in den letzten Tagen in Aesch BL, Arlesheim BL und Pfeffingen BL verübte Einbrüche und/oder Einbruchsversuche verantwortlich ist. Beim Angehaltenen handelt es sich um einen 18-jährigen Rumänen ohne festen Wohnsitz. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft, das Statthalteramt Arlesheim hat gegen ihn ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet.
Am Mittwoch, 29. April 2009, sowie in der Nacht auf Donnerstag, 30. April 2009, wurden in Aesch fünf Einbrüche (vier im Wohnbereich, einer in einer Firma), in Arlesheim ein Einbruch und in Pfeffingen vier Einbruchsversuche begangen. Die Täterschaft hatte es in erster Linie auf Bargeld, Schmuck und Elektronik (Handys) abgesehen; der Deliktsbetrag lässt sich noch nicht abschliessend beziffern. Beim Einbruch in Arlesheim wurde der Täter gesehen und sofort die Polizei Basel-Landschaft informiert, welche den Mann dank dem beschriebenem und rasch mitgeteilten Signalement nach kurzer Zeit anhalten konnte.
Für welche der erwähnten Einbrüche der Mann, der bei seiner Anhaltung Schmuck auf sich trug, tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Am Mittwoch, 29. April 2009, sowie in der Nacht auf Donnerstag, 30. April 2009, wurden in Aesch fünf Einbrüche (vier im Wohnbereich, einer in einer Firma), in Arlesheim ein Einbruch und in Pfeffingen vier Einbruchsversuche begangen. Die Täterschaft hatte es in erster Linie auf Bargeld, Schmuck und Elektronik (Handys) abgesehen; der Deliktsbetrag lässt sich noch nicht abschliessend beziffern. Beim Einbruch in Arlesheim wurde der Täter gesehen und sofort die Polizei Basel-Landschaft informiert, welche den Mann dank dem beschriebenem und rasch mitgeteilten Signalement nach kurzer Zeit anhalten konnte.
Für welche der erwähnten Einbrüche der Mann, der bei seiner Anhaltung Schmuck auf sich trug, tatsächlich verantwortlich gemacht werden kann, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.