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- 298 - Muttenz: Selbstunfall fordert eine Verletzte - Zeugenaufruf
20.07.2015
298 - Muttenz: Selbstunfall fordert eine Verletzte - Zeugenaufruf
Am Sonntag, 19. Juli 2015, gegen 19.30 Uhr, ereignete sich auf der St. Jakobs-Strasse in Muttenz ein Selbstunfall einer Autolenkerin. Die alkoholisierte Frau erlitt dabei leichte Verletzungen und musste zur Kontrolle in ein Spital gebracht werden. Die Polizei sucht Zeugen.
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr eine 39-jährige Autolenkerin kurz vor 19.30 Uhr auf der St. Jakobs-Strasse in Muttenz in Richtung Basel. Auf Höhe der Liegenschaft Nr. 133 kollidierte sie aus noch ungeklärten Gründen mit einem grossen Stein am rechten Fahrbahnrand (Grünbord). In der Folge drehte sich das Fahrzeug um die Längsachse und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. Die Frau erlitt dabei leichte Verletzungen und musste durch die Sanität Basel zur Kontrolle in ein Spital gebracht werden.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei der Autolenkerin verlief positiv. Die Frau wird an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft angezeigt und muss mit einem mehrmonatigen Entzug des Führerausweises sowie mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Das Fahrzeug wurde beim Unfall beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Gemäss den bisherigen Erkenntnissen der Polizei Basel-Landschaft fuhr eine 39-jährige Autolenkerin kurz vor 19.30 Uhr auf der St. Jakobs-Strasse in Muttenz in Richtung Basel. Auf Höhe der Liegenschaft Nr. 133 kollidierte sie aus noch ungeklärten Gründen mit einem grossen Stein am rechten Fahrbahnrand (Grünbord). In der Folge drehte sich das Fahrzeug um die Längsachse und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand. Die Frau erlitt dabei leichte Verletzungen und musste durch die Sanität Basel zur Kontrolle in ein Spital gebracht werden.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bei der Autolenkerin verlief positiv. Die Frau wird an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft angezeigt und muss mit einem mehrmonatigen Entzug des Führerausweises sowie mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.
Das Fahrzeug wurde beim Unfall beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.

