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- 283 - Sissach/Autobahn A2: Polnischer Lastwagen-Chauffeur mit 1.35 Promille auf der Autobahn unterwegs
24.04.2012
283 - Sissach/Autobahn A2: Polnischer Lastwagen-Chauffeur mit 1.35 Promille auf der Autobahn unterwegs
Am Dienstag, 24. April 2012, führte die Polizei Basel-Landschaft auf der Autobahn A2 bei Sissach BL, in Fahrtrichtung Bern/Luzern, zwischen 13.15 und 15.15 Uhr, eine Schwerverkehrskontrolle durch. Im Fokus standen die Einhaltung der Fahrzeugmasse, Gewichte, Betriebssicherheit und insbesondere die Fahrfähigkeit der Fahrzeuglenker. Insgesamt wurden sieben in der Schweiz immatrikulierte und fünf ausländische, schwere Motorfahrzeuge und Lieferwagen einer näheren Kontrolle unterzogen.
Bei einem 43-jährigen Chauffeur (Nationalität Polen) eines Lastwagens mit polnischen Kennzeichen ergab ein Alkoholtest einen Wert von 1.35 Promille. Zunächst versuchte der Chauffeur, der Polizei den hohen Alkoholmesswert durch alkoholhaltige Pralinen zu erklären, welche er während der Fahrt zu sich genommen habe. Dies konnte ihm jedoch rasch widerlegt werden und schliesslich gab er zu, vor der Fahrt mehrere Flaschen Bier konsumiert zu haben.
Nach der Entnahme einer Blutprobe musste der Lenker ein hohes Bussen- und Kostendepositum hinterlegen. Sein polnischer Führerausweis wurde mit sofortiger Wirkung aberkannt und der Chauffeur mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt; dies hat ein längeres Fahrverbot für die Schweiz zur Folge. Drei weitere Lenker wurden wegen Gewichtsüberschreitungen und Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe verzeigt.
Bei einem 43-jährigen Chauffeur (Nationalität Polen) eines Lastwagens mit polnischen Kennzeichen ergab ein Alkoholtest einen Wert von 1.35 Promille. Zunächst versuchte der Chauffeur, der Polizei den hohen Alkoholmesswert durch alkoholhaltige Pralinen zu erklären, welche er während der Fahrt zu sich genommen habe. Dies konnte ihm jedoch rasch widerlegt werden und schliesslich gab er zu, vor der Fahrt mehrere Flaschen Bier konsumiert zu haben.
Nach der Entnahme einer Blutprobe musste der Lenker ein hohes Bussen- und Kostendepositum hinterlegen. Sein polnischer Führerausweis wurde mit sofortiger Wirkung aberkannt und der Chauffeur mit einem Fahrverbot für die Schweiz belegt; dies hat ein längeres Fahrverbot für die Schweiz zur Folge. Drei weitere Lenker wurden wegen Gewichtsüberschreitungen und Überschreitung der zulässigen Gesamthöhe verzeigt.