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- 270 - Augst/A2/Hölstein: 157 km/h statt 100 km/h auf der A2 sowie 126 km/h statt 80 km/h ausserorts
21.04.2010
270 - Augst/A2/Hölstein: 157 km/h statt 100 km/h auf der A2 sowie 126 km/h statt 80 km/h ausserorts
Die Polizei Basel-Landschaft hat zwei Raser erwischt, welche mit massiv überhöhten Geschwindigkeiten auf der Autobahn A2 respektive ausserorts auf der Oberen Hauensteinstrasse unterwegs waren.
Das fest installierte Geschwindigkeits-Messgerät auf der Autobahn A2 bei Augst BL registrierte am Donnerstag Abend, 15. April 2010, um 22.30 Uhr, einen Personenwagen mit italienischen Kennzeichen, welcher mit 157 km/h statt der dort erlaubten 100 km/h in Fahrtrichtung Basel raste.
Am Samstag Abend, 17. April 2010, um 19.48 Uhr, wurde im Rahmen einer mobilen Kontrolle in Hölstein BL auf der Oberen Hauensteinstrasse (im Ausserortsbereich) ein Personenwagen mit Schweizer Nummernschildern erfasst, welcher mit 126 km/h statt der dort erlaubten 80 km/h in Richtung Niederdorf BL raste.
Die Fahrzeuglenker/innen erwartet eine Verzeigung an das zuständige Statthalteramt, ein entsprechendes Strafverfahren, die Abnahme des Führerausweises (im Falle des Schweizers) respektive die Aberkennung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz (im Falle der ausländischen Person) sowie empfindliche Geldbussen.
Das fest installierte Geschwindigkeits-Messgerät auf der Autobahn A2 bei Augst BL registrierte am Donnerstag Abend, 15. April 2010, um 22.30 Uhr, einen Personenwagen mit italienischen Kennzeichen, welcher mit 157 km/h statt der dort erlaubten 100 km/h in Fahrtrichtung Basel raste.
Am Samstag Abend, 17. April 2010, um 19.48 Uhr, wurde im Rahmen einer mobilen Kontrolle in Hölstein BL auf der Oberen Hauensteinstrasse (im Ausserortsbereich) ein Personenwagen mit Schweizer Nummernschildern erfasst, welcher mit 126 km/h statt der dort erlaubten 80 km/h in Richtung Niederdorf BL raste.
Die Fahrzeuglenker/innen erwartet eine Verzeigung an das zuständige Statthalteramt, ein entsprechendes Strafverfahren, die Abnahme des Führerausweises (im Falle des Schweizers) respektive die Aberkennung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz (im Falle der ausländischen Person) sowie empfindliche Geldbussen.