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- 202 - Arisdorf/Autobahn A2: Lastwagenchauffeur mit 2,31 Promille aus dem Verkehr gezogen
23.03.2010
202 - Arisdorf/Autobahn A2: Lastwagenchauffeur mit 2,31 Promille aus dem Verkehr gezogen
Heute Dienstag, 23. März 2010, um 11.30 Uhr, fiel einer Patrouille der Polizei Basel-Landschaft ein deutsches Sattelmotorfahrzeug auf, welcher in unsicherer Fahrweise durch den Arisdörfertunnel fuhr. Der Lenker sowie das Sattelmotorfahrzeug wurden anschliessend im Autobahnwerkhof A2 in Sissach BL einer Kontrolle unterzogen.
Dabei wurde festgestellt, dass beim Sattelschlepper das nötige Adhäsionsgewicht (Gewicht auf den Antriebsachsen) um 6,91 Prozent unterschritten wurde. Des Weiteren wurden diverse Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgestellt. Zu guter Letzt wurde beim Fahrzeuglenker ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert 2,31 Promille ergab. Im Fahrzeug konnten schliesslich drei Büchsen Bier sowie drei Flaschen Kornschnaps (38 Prozent) aufgefunden werden, welche alle leer waren.
Durch das zuständige Statthalteramt Sissach wurde ein Strafverfahren gegen den 37-jährigen Deutschen eröffnet und eine Geldbusse von mehreren tausend Franken verfügt. Im Weiteren wurde ihm der deutsche Führerschein für die Schweiz aberkannt. Das Sattelmotorfahrzeug musste er folglich stehen lassen.
Dabei wurde festgestellt, dass beim Sattelschlepper das nötige Adhäsionsgewicht (Gewicht auf den Antriebsachsen) um 6,91 Prozent unterschritten wurde. Des Weiteren wurden diverse Widerhandlungen gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung festgestellt. Zu guter Letzt wurde beim Fahrzeuglenker ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher einen Wert 2,31 Promille ergab. Im Fahrzeug konnten schliesslich drei Büchsen Bier sowie drei Flaschen Kornschnaps (38 Prozent) aufgefunden werden, welche alle leer waren.
Durch das zuständige Statthalteramt Sissach wurde ein Strafverfahren gegen den 37-jährigen Deutschen eröffnet und eine Geldbusse von mehreren tausend Franken verfügt. Im Weiteren wurde ihm der deutsche Führerschein für die Schweiz aberkannt. Das Sattelmotorfahrzeug musste er folglich stehen lassen.