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- 199 - Liestal/Ganzer Kanton BL: "Praktische Verkehrsschulung": Sicher Velo fahren
23.03.2011
199 - Liestal/Ganzer Kanton BL: "Praktische Verkehrsschulung": Sicher Velo fahren
Ab dem kommenden Montag, 28. März 2011, wird die Polizei Basel-Landschaft bis MitteJuni wiederum die bekannte und beliebte "Praktische Verkehrsschulung" in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durch führen. Mehrere 1000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto "Sicher Velo fahren" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", dass neben dem Spass am Velo fahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Team der Verkehrsinstruktoren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen, Lernzugeteilte der Polizeischulen 2009-2 und 2010-1 und der Mitarbeitenden der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich jedes Jahre aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil - Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens - wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen erläutert und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der Tote Winkel.
Neben der präventiven Tätigkeit hofft die Polizei, dass mit diesen Verkehrsinstruktionen die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 28. März bis 17. Juni 2011 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Unter dem Motto "Sicher Velo fahren" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", dass neben dem Spass am Velo fahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Team der Verkehrsinstruktoren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen, Lernzugeteilte der Polizeischulen 2009-2 und 2010-1 und der Mitarbeitenden der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der 4. Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich jedes Jahre aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil - Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens - wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen erläutert und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der Tote Winkel.
Neben der präventiven Tätigkeit hofft die Polizei, dass mit diesen Verkehrsinstruktionen die Schülerinnen und Schüler mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 28. März bis 17. Juni 2011 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
- Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein - "Sicherheit durch Sichtbarkeit". Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrende sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
- Front- und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
- Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern , zwei gut funktionierende Bremsen , eine Veloglocke als Warnvorrichtung, zwei gute Luftreifen sowie ein Schloss oder Schliesskabel . Und zu guter Letzt wird das gut ausgerüstete Velo mit einer gültigen Vignette versehen. Die Vignette ist jeweils bis am 31. Mai des folgenden Jahres gültig.

