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- 190 - Liestal/Ganzer Kanton BL: Sicher Velo fahren: Beginn der "Praktischen Verkehrsschulung 2013"
02.04.2013
190 - Liestal/Ganzer Kanton BL: Sicher Velo fahren: Beginn der "Praktischen Verkehrsschulung 2013"
Ab dem kommenden Dienstag, 9. April 2013, wird die Polizei Basel-Landschaft bis Mitte Juni die bekannte und beliebte "Praktische Verkehrsschulung" in den Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft durchführen. Rund 3000 Schülerinnen und Schüler der vierten Primarklassen profitieren in den nächsten Wochen von dieser Instruktion.
Unter dem Motto "Sicher Velofahren" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", dass neben dem Spass am Velofahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktionsteam, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen, Lernzugeteilte der Polizeischule 2012-1 und 2 sowie Mitarbeitende der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der vierten Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich jedes Jahr aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil - Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens - wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen beantwortet und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der Tote Winkel.
Die Polizei Basel-Landschaft hofft, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Verkehrsinstruktionen mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 9. April bis 16. Juni 2013 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
Unter dem Motto "Sicher Velofahren" signalisiert die Polizei Basel-Landschaft in der diesjährigen "Praktischen Verkehrsschulung", dass neben dem Spass am Velofahren einige sehr wichtige Punkte im Bereich Strassenverkehr beachtet werden müssen.
Das Verkehrsinstruktionsteam, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsabteilungen, Lernzugeteilte der Polizeischule 2012-1 und 2 sowie Mitarbeitende der Gemeindepolizeien werden alle Schülerinnen und Schüler der vierten Primarschulklassen des Kantons Basel-Landschaft hinsichtlich dieser Punkte instruieren. Es zeigt sich jedes Jahr aufs Neue, dass ein gut ausgerüstetes Fahrrad alleine für eine sichere Fahrweise nicht ausreicht.
Nebst einem theoretischen Teil - Signallehre und Schulung des Verkehrsverhaltens - wird eine längere Velofahrt im Ort absolviert. Auf dieser Fahrt werden den Kindern alle noch offenen Fragen beantwortet und das richtige Velofahren im Strassenverkehr geübt. So beispielsweise das richtige Rechtsfahren, das Linksabbiegen, die Rechtsvortritts-Regelung und der Tote Winkel.
Die Polizei Basel-Landschaft hofft, dass die Schülerinnen und Schüler mit diesen Verkehrsinstruktionen mehr Sicherheit und Freude beim Velofahren erhalten. Die Verkehrsschulung wird in der Zeit vom 9. April bis 16. Juni 2013 durchgeführt.
Die Polizei Basel-Landschaft bittet um das Verständnis und die Unterstützung der Eltern, der Schulbehörden und aller Verkehrsteilnehmenden. Ebenso bittet sie alle Eltern von Kindern in den entsprechenden Klassen, die Fahrräder ihrer Schützlinge hinsichtlich der korrekten Ausrüstung hin zu überprüfen.
Diesbezüglich sind die folgenden Punkte speziell zu beachten:
- Vorder- und Rücklicht müssen fest angebracht oder abnehmbar sein - "Sicherheit durch Sichtbarkeit". Nachts ist das Risiko, als Velofahrerin oder Velofahrer in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als bei Tag. Velofahrer sind selbst bei eingeschalteter Fahrradbeleuchtung wegen ihrer schmalen Silhouette und der vergleichsweise schwachen Beleuchtung erst auf kurze Distanz erkennbar.
- Front- und Rückstrahler müssen fest angebracht sein und eine Leuchtfläche von mindestens zehn Quadratzentimetern aufweisen.
- Zur weiteren erforderlichen Ausrüstung gehören Pedale mit Rückstrahlern , zwei gut funktionierende Bremsen , eine Veloglocke als Warnvorrichtung, zwei Luftreifen in einwandfreiem Zustand sowie ein Schloss oder Schliesskabel .
- Velovignette : Seit dem 1. Januar 2012 braucht es keine Velovignette mehr. Eine Haftpflichtversicherung ist nach wie vor erforderlich. Diese ist Sache jeder Velofahrerin und jedes Velofahrers. Bei Kindern obliegt die Verantwortung auch in diesem Punkt den zuständigen Erziehungsberechtigten.


