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21.03.2012
178 - Liestal/Ganzer Kanton BL: Fünf Schnellfahrer aus dem Verkehr gezogen
Die Polizei Basel-Landschaft hat in den vergangnen Tagen fünf Schnellfahrer erwischt, welche mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Am Samstagnachmittag, 17. März 2012, um 17.06 Uhr, wurde auf der Hauptstrasse in Tecknau BL, Fahrtrichtung Gelterkinden BL, ein Personenwagen mit deutschen Kontrollschildern von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät der Polizei Basel-Landschaft geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 125 km/h – erlaubt gewesen wären 80 km/h.
In Gelterkinden BL wurde am Samstagabend, 17. März 2012, um 21.36 Uhr, ein Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen in der Sissacherstrasse, Fahrtrichtung Böckten BL, von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät erfasst. In diesem Fall betrug die gemessene Geschwindigkeit, ebenfalls nach Abzug der Toleranz, 80 km/h – erlaubt gewesen wären 50 km/h.
Am Sonntagmorgen, 18. März 2012, um 10.00 Uhr, wurde in der Talstrasse in Arlesheim BL, ein Personenwagen mit Schweizer Kontrollschildern von einem Geschwindigkeitsmessgerät geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz betrug in diesem Fall 116 km/h. Erlaubt gewesen wären 60 km/h.
Am 19. März 2012, um 20.58 Uhr, wurde ein Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen auf der Hohenrainstrasse in Pratteln BL von einem Radargerät geblitzt. Das Fahrzeug hatte nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 94 km/h auf dem Tacho. Es gilt dort die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Schliesslich wurde in Oberwil BL, am 20. März 2012, um 15.31 Uhr, auf der Binningerstrasse, ein Fahrzeug mit deutschen Kontrollschildern geblitzt, welches nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 109 km/h unterwegs war. Auf dieser Strecke gilt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Gegen sämtliche Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Die Lenkerinnen oder Lenker müssen nicht nur mit entsprechenden Verfahren sowie empfindlichen Geldbussen, sondern mit dem Entzug des Führerausweises (Schweizer Lenker) oder auch mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen (ausländische Fahrzeuglenker).
Am Samstagnachmittag, 17. März 2012, um 17.06 Uhr, wurde auf der Hauptstrasse in Tecknau BL, Fahrtrichtung Gelterkinden BL, ein Personenwagen mit deutschen Kontrollschildern von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät der Polizei Basel-Landschaft geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 125 km/h – erlaubt gewesen wären 80 km/h.
In Gelterkinden BL wurde am Samstagabend, 17. März 2012, um 21.36 Uhr, ein Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen in der Sissacherstrasse, Fahrtrichtung Böckten BL, von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät erfasst. In diesem Fall betrug die gemessene Geschwindigkeit, ebenfalls nach Abzug der Toleranz, 80 km/h – erlaubt gewesen wären 50 km/h.
Am Sonntagmorgen, 18. März 2012, um 10.00 Uhr, wurde in der Talstrasse in Arlesheim BL, ein Personenwagen mit Schweizer Kontrollschildern von einem Geschwindigkeitsmessgerät geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz betrug in diesem Fall 116 km/h. Erlaubt gewesen wären 60 km/h.
Am 19. März 2012, um 20.58 Uhr, wurde ein Personenwagen mit Schweizer Kennzeichen auf der Hohenrainstrasse in Pratteln BL von einem Radargerät geblitzt. Das Fahrzeug hatte nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 94 km/h auf dem Tacho. Es gilt dort die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Schliesslich wurde in Oberwil BL, am 20. März 2012, um 15.31 Uhr, auf der Binningerstrasse, ein Fahrzeug mit deutschen Kontrollschildern geblitzt, welches nach Abzug der gesetzlichen Toleranz mit 109 km/h unterwegs war. Auf dieser Strecke gilt die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Gegen sämtliche Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Die Lenkerinnen oder Lenker müssen nicht nur mit entsprechenden Verfahren sowie empfindlichen Geldbussen, sondern mit dem Entzug des Führerausweises (Schweizer Lenker) oder auch mit der Aberkennung ihres ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen (ausländische Fahrzeuglenker).