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08.03.2012
145 - Zunzgen/Bennwil: Zwei Schnellfahrer aus dem Verkehr gezogen
Die Polizei Basel-Landschaft hat in den vergangenen Wochen zwei Schnellfahrer erwischt, welche innerorts mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Am Dienstagabend, 14. Februar 2012, um 20.46 Uhr, wurde auf der Hauptstrasse in Zunzgen BL, Fahrtrichtung Diegten BL, ein Personenwagen mit Schweizer-Kennzeichen von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät der Polizei Basel-Landschaft geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 91 km/h – erlaubt gewesen wären 50 km/h.
In Bennwil BL wurde am Donnerstag, 1. März 2012, um 15.24 Uhr, ein Motorrad mit Schweizer-Kennzeichen in der Hauptstrasse, Fahrtrichtung Hölstein BL, von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät erfasst. In diesem Fall betrug die gemessene Geschwindigkeit, ebenfalls nach Anzug der Toleranz, gar 97 km/h. Auch hier wären 50 km/h erlaubt gewesen.
Gegen die beiden Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Die Lenkerinnen oder Lenker müssen mit entsprechenden Verfahren sowie mit empfindlichen Geldbussen rechnen.
Am Dienstagabend, 14. Februar 2012, um 20.46 Uhr, wurde auf der Hauptstrasse in Zunzgen BL, Fahrtrichtung Diegten BL, ein Personenwagen mit Schweizer-Kennzeichen von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät der Polizei Basel-Landschaft geblitzt. Die gemessene Geschwindigkeit betrug nach Abzug der gesetzlichen Toleranz 91 km/h – erlaubt gewesen wären 50 km/h.
In Bennwil BL wurde am Donnerstag, 1. März 2012, um 15.24 Uhr, ein Motorrad mit Schweizer-Kennzeichen in der Hauptstrasse, Fahrtrichtung Hölstein BL, von einem mobilen Geschwindigkeitsmessgerät erfasst. In diesem Fall betrug die gemessene Geschwindigkeit, ebenfalls nach Anzug der Toleranz, gar 97 km/h. Auch hier wären 50 km/h erlaubt gewesen.
Gegen die beiden Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft. Die Lenkerinnen oder Lenker müssen mit entsprechenden Verfahren sowie mit empfindlichen Geldbussen rechnen.