Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 140 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 80 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der 26-jährige Lenker musste seinen Führerausweis abgeben. Ausserdem wurde das Fahrzeug auf Weisung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft beschlagnahmt.