Die Messung ergab, nach Abzug der gesetzlichen Toleranz, eine Geschwindigkeit von 124 km/h; auf dem betreffenden Streckenabschnitt sind 50 km/h zulässig.
Es handelt sich bei dieser Geschwindigkeitsübertretung um einen Raserfall gemäss Strassenverkehrsgesetz.
Der Lenker, ein 39-jähriger Italiener, war zudem nicht im Besitz eines gültigen Führerausweises. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ein entsprechendes Verfahren gegen den Lenker eröffnet.