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- 101 - Laufen: Alkoholisierter Lenker verursacht Selbstunfall
11.02.2013
101 - Laufen: Alkoholisierter Lenker verursacht Selbstunfall
Am Sonntagabend, 10. Februar 2013, gegen 23.00 Uhr, ereignete sich auf der Baselstrasse in Laufen ein Selbstunfall eines Personenwagens. Ein alkoholisierter Autolenker verlor die Herrschaft über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem Gartenzaun sowie mit einem Personenwagen. Er zog sich dabei leichte Verletzungen zu.
Ein 41-jähriger Autolenker fuhr mit seinem Personenwagen auf der Baselstrasse in Richtung Laufen. In einer Rechtskurve verlor der Mann die Herrschaft über sein Fahrzeug, überquerte die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Gartenzaun am linken Fahrbahnrand. In der Folge kam es zu einer weiteren Kollision mit einem auf dem Hausplatz abgestellten Personenwagen. Das Auto des Unfallverursachers kam schliesslich im Vorgarten der Liegenschaft zum Stillstand.
Die ausgerückte Polizeipatrouille stellte beim 41-Jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Der durchgeführte Test ergab einen Wert von 1.06 Promille. Der Mann musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Er muss mit einer empfindlichen Geldbusse sowie mit einem mehrmonatigen Führerausweisentzug rechnen. Zudem wird er an die Staatsanwaltschaft angezeigt.
Das Fahrzeug wurde beim Unfall erheblich beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.
Ein 41-jähriger Autolenker fuhr mit seinem Personenwagen auf der Baselstrasse in Richtung Laufen. In einer Rechtskurve verlor der Mann die Herrschaft über sein Fahrzeug, überquerte die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Gartenzaun am linken Fahrbahnrand. In der Folge kam es zu einer weiteren Kollision mit einem auf dem Hausplatz abgestellten Personenwagen. Das Auto des Unfallverursachers kam schliesslich im Vorgarten der Liegenschaft zum Stillstand.
Die ausgerückte Polizeipatrouille stellte beim 41-Jährigen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Der durchgeführte Test ergab einen Wert von 1.06 Promille. Der Mann musste seinen Führerausweis an Ort und Stelle abgeben. Er muss mit einer empfindlichen Geldbusse sowie mit einem mehrmonatigen Führerausweisentzug rechnen. Zudem wird er an die Staatsanwaltschaft angezeigt.
Das Fahrzeug wurde beim Unfall erheblich beschädigt und musste durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert werden.


