Gewalt

Häusliche Gewalt

Wie zeigt sich Häusliche Gewalt?

Physische (körperliche) Gewalt ist die offensichtlichste, wenn auch nicht häufigste Gewaltform. Physische Gewalt reicht von tätlichen Angriffen (z.B. einer Ohrfeige) bis hin zu Tötungsdelikten.

Eine weitere Form ist die sexuelle Gewalt. Dabei geht es um erzwungene sexuelle Handlungen bis hin zu Vergewaltigungen.

Für die Strafverfolgungsbehörden sind die häufiger vorkommenden psychischen Gewaltformen weniger offensichtlich und schwieriger zu beweisen, auch wenn diese für Betroffene nicht weniger Leid verursachen; die meisten dieser Formen können dennoch rechtlich geahndet und somit zur Anzeige gebracht werden, wie z.B. Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und das Auflauern nach einer Trennung (Stalking).

Neben körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt gehören auch solche Verhaltensweisen zur häuslichen Gewalt, die in ihrer Gesamtheit darauf abzielen, das Opfer zu kontrollieren und seinen freien Willen einzuschränken oder zu unterdrücken. Dazu gehört soziale Gewalt wie Bevormundung, Verbote oder die strenge Kontrolle von Familien- und Aussenkontakten. Eine weitere Form sozialer Gewalt bildet die ökonomische Gewalt. Diese umfasst Arbeitsverbote oder Zwang zur Arbeit, Beschlagnahmung des Lohnes wie auch die alleinige Verfügungsmacht über finanzielle Ressourcen durch den Partner bzw. die Partnerin.

Häusliche Gewalt findet am häufigsten in erwachsenen hetero- oder homosexuellen Beziehungen (mit Kindern) statt. Es gibt jedoch noch eine Reihe von anderen Beziehungskonstellationen und Formen von Gewalt, die ebenfalls unter den Begriff häusliche Gewalt fallen. Dazu zählen: Gewalt in Paarbeziehungen Jugendlicher, Zwangsheirat und Gewalt zwischen Zwangsverheirateten, sogenannte Ehrenmorde, Genitalverstümmelungen, Gewalt gegen Seniorinnen und Senioren im Familienverband, Gewalt von Eltern gegenüber Kindern und umgekehrt, Gewalt unter Geschwistern oder auch Stalking.

Stalking

«Stalken» ist heutzutage fast schon ein Modewort für belästigende Verhaltensweisen geworden. Heute versteht man unter Stalking das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Polizei Basel-Landschaft
Beratungsstelle für Kriminalprävention Rheinstrasse 25
4410 Liestal  
Tel. 061 553 30 66
 
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