Provisorischer Pass

Bild Legende:


Wenn die Zeit zur Beantragung eines Passes 22 nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass (Notpass) beim Passbüro Basel-Landschaft beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Tel. 061 552 58 69).

Achtung: Nicht alle Staaten anerkennen den provisorischen Pass. Bitte klären Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde (Konsulat/Botschaft) des jeweiligen Landes oder beim Reiseveranstalter ab (z.B. für USA ist der provisorische Pass nur mit Visum gültig).
 
Anschliessend müssen Sie persönlich zum vereinbarten Termin beim Passbüro Basel-Landschaft vorsprechen, die allenfalls von uns verlangten Dokumente mitbringen und sich über ihre Identität ausweisen. Die Ausstellung dauert ca. 1 Stunde.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.