Passfoto
Pass 22 und Kombi
Das digitale Foto wird bei uns erstellt > bitte keine Foto's mitbringen!
Identitätskarte (via Gemeinde)
Bitte folgende Bestimmungen beachten:
Pro Antrag ist ein aktuelles Passfoto (schwarzweiss oder farbig) im Format 35 x 45 mm (ohne Rand) vorzulegen. Das Foto darf keine Spuren von Büroklammern o.ä. aufweisen, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren.
Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bitte beachten Sie auch hier: neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht usw.
>>> Siehe Fotomustertafel
Der vom Bundesamt für Polizeiwesen festgelegte Fotostandard gemäss Fotomustertafel, ist für die Herstellung der Identitätskarte verbindlich. Fotos, die den geforderten Ansprüchen der Fotomustertafel nicht genügen, müssen sowohl von den Einwohnerkontrollen als auch durch die ausstellende Behörde (Passbüro Basel-Landschaft) zurückgewiesen werden.
Das digitale Foto wird bei uns erstellt > bitte keine Foto's mitbringen!
Identitätskarte (via Gemeinde)
Bitte folgende Bestimmungen beachten:
Pro Antrag ist ein aktuelles Passfoto (schwarzweiss oder farbig) im Format 35 x 45 mm (ohne Rand) vorzulegen. Das Foto darf keine Spuren von Büroklammern o.ä. aufweisen, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren.
Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bitte beachten Sie auch hier: neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht usw.
>>> Siehe Fotomustertafel
Der vom Bundesamt für Polizeiwesen festgelegte Fotostandard gemäss Fotomustertafel, ist für die Herstellung der Identitätskarte verbindlich. Fotos, die den geforderten Ansprüchen der Fotomustertafel nicht genügen, müssen sowohl von den Einwohnerkontrollen als auch durch die ausstellende Behörde (Passbüro Basel-Landschaft) zurückgewiesen werden.
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Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal (Schultern gerade, Kopfhaltung nicht geneigt, gedreht oder gekippt), gegen einen gut kontrastierenden neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
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Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke muss mind. 29 mm, höchstens 34 mm betragen. Das Porträt muss im Foto zentriert sein.
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Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern, u.a. keine Reflexe in der Brille).
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Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt).
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