Pass 22 (Biometrischer Pass)
Pass 22 (Biometrischer Pass)

Neuer Schweizer Pass 2022 (Einführung 31.10.2022)
Ende Oktober 2022 wurde der neue Schweizer Pass eingeführt. Während das Design rundum erneuert wurde, blieben die Funktionalitäten und das Ausstellungsverfahren unverändert.
Der neue Schweizer Pass charakterisiert die Schweiz: heimatverbunden und weltoffen zugleich. Wasser prägt und gestaltet die Schweizer Landschaft; gleichzeitig symbolisiert es Austausch und Fluss. Der neue Pass lädt zu einer virtuellen Reise durch die 26 Kantone ein, von den Alpengipfeln bis hinunter in die Täler. Zum ersten Mal ist die Fünfte Schweiz, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer repräsentiert, auf einer ihr gewidmeten Visaseite vertreten. Auf Seite 01 ist der Pizzo Rotondo abgebildet, der höchste Berg des Gotthardmassivs. Letzteres beheimatet die Quellen der grössten Schweizer Flüsse und verbindet die Design-Hauptthemen: Berge und Wasser.
Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum eingetragenen Datum gültig. Weitere Infos:
Vorheriger Pass: Schweizer Pass 2010 (Einführung 01. März 2010)
Der Pass 10 ist mit einem Chip versehen, auf dem die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild elektronisch gespeichert sind (E-Pass). Mit diesen Daten wird die Sicherheit von Reisedokumenten erhöht und deren missbräuchliche Verwendung erschwert.
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, nur noch E-Pässe auszustellen. Die definitive Einführung eines biometrischen Schweizer Passes stellt eine internationale Verpflichtung dar, deren Erfüllung weiterhin die Reisefreiheit der Schweizerinnen und Schweizer sicherstellen soll.
Das Parlament hatte die Grundlagen für die definitive Einführung des biometrischen Passes im Sommer 2008 gelegt. Am 17. Oktober 2008 kam das Referendum gegen diesen Beschluss zustande, am 17. Mai 2009 nahmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Vorlage an. Die definitive Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) erfolgte am 1. März 2010.
Die Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat: Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte mit ihrem dichten Netz gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und namentlich auch den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.