Austausch

Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses (Doppelpasses)
Voraussetzungen:

Es besteht bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern, aber auch bei Vielreisenden das Bedürfnis, einen zweiten Ausweis (Austauschpass) ausgestellt zu erhalten. Grundsätzlich hat jede/r Schweizer Bürger/in das Recht auf einen Austauschpass.

Gründe:
Der Austauschpass wird grundsätzlich im Passbüro Basel-Landschaft hinterlegt und kann jederzeit ausgetauscht werden.

In Ausnahmefällen sind die ausstellenden Behörden nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Gesuchs befugt, den Austauschpass für die Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber des/der Passinhaber/in auszuhändigen. Die Firma hat sich gegenüber der ausstellenden Behörde schriftlich zu verpflichten, dafür besorgt zu sein, dass der Passinhaber/in nie gleichzeitig über beide Pässe verfügen kann. Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei der Ausweisstelle zu hinterlegen. Bei Widerhandlung gegen diese Bestimmung ist der Austauschpass unverzüglich einzuziehen.
>>>   Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses [PDF]
        Das Gesuch muss zwingend bei jeder Passerneuerung mitgebracht werden!