Austausch
Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses (Doppelpasses)
Voraussetzungen:
Es besteht bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern, aber auch bei Vielreisenden das Bedürfnis, einen zweiten Ausweis (Austauschpass) ausgestellt zu erhalten. Grundsätzlich hat jede/r Schweizer Bürger/in das Recht auf einen Austauschpass.
Es besteht bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern, aber auch bei Vielreisenden das Bedürfnis, einen zweiten Ausweis (Austauschpass) ausgestellt zu erhalten. Grundsätzlich hat jede/r Schweizer Bürger/in das Recht auf einen Austauschpass.
Gründe:
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Langwierige Einholung von Visa
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Einreise in ein Land soll nicht dadurch erschwert oder verunmöglicht werden, weil im Pass ein Einreisestempel oder ein Visum eines anderen, dem Einreisestaat nicht freundlich gesinnten Staates, eingetragen ist.
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Der Austauschpass wird grundsätzlich im Passbüro Basel-Landschaft hinterlegt und kann jederzeit ausgetauscht werden.
In Ausnahmefällen sind die ausstellenden Behörden nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Gesuchs befugt, den Austauschpass für die Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber des/der Passinhaber/in auszuhändigen. Die Firma hat sich gegenüber der ausstellenden Behörde schriftlich zu verpflichten, dafür besorgt zu sein, dass der Passinhaber/in nie gleichzeitig über beide Pässe verfügen kann. Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei der Ausweisstelle zu hinterlegen. Bei Widerhandlung gegen diese Bestimmung ist der Austauschpass unverzüglich einzuziehen.
In Ausnahmefällen sind die ausstellenden Behörden nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Gesuchs befugt, den Austauschpass für die Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber des/der Passinhaber/in auszuhändigen. Die Firma hat sich gegenüber der ausstellenden Behörde schriftlich zu verpflichten, dafür besorgt zu sein, dass der Passinhaber/in nie gleichzeitig über beide Pässe verfügen kann. Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei der Ausweisstelle zu hinterlegen. Bei Widerhandlung gegen diese Bestimmung ist der Austauschpass unverzüglich einzuziehen.
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Es gilt bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern / via Firma:
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Gesuch kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden
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Gesuch muss unterschrieben von der Firma und dem Antragssteller beim vereinbarten Termin mitgebracht werden.
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Es gilt bei Vielreisenden :
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Gesuch kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden (zum vereinbarten Termin mitbringen)
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Gesuch wird auf dem Passbüro Basel-Landschaft erstellt
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>>> Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses [PDF]
Das Gesuch muss zwingend bei jeder Passerneuerung mitgebracht werden!
Das Gesuch muss zwingend bei jeder Passerneuerung mitgebracht werden!