Auslandschweizer

 Bestellung eines Schweizer Passes / Identitätskarte

Auslandschweizerinnen und -schweizer, die bei einer Schweizer Ausland-Vertretung immatrikuliert sind, können ihre biometrische Daten für einen neuen Pass oder die Daten für eine neue Identitätskarte auch in der Schweiz oder bei einer Schweizer-Vertretung in einem anderen Land erfassen lassen. Dabei gilt folgendes Vorgehen:

Der Antrag für den neuen Schweizer Ausweis muss über die Internetplattform http://www.schweizerpass.ch oder telefonisch bei der Ausland-Vertretung (Konsulat/Botschaft) gestellt werden. Die Antragsteller müssen zu diesem Zeitpunkt angeben, bei welchem Erfassungszentrum sie ihre Daten erfassen lassen möchten.

Die Vertretung informiert das gewünschte Passbüro oder die Vertretung. Liegt die Zustimmung eines Passbüros in der Schweiz vor, leitet die Ausland-Vertretung den Antrag weiter und informiert den Antragsteller.

Antragsteller können dann direkt mit dem Passbüro in der Schweiz einen Termin vereinbaren.
Nach Erfassung der Daten wird der Pass per Post an eine Adresse in der Schweiz oder an die Ausland-Vertretung gesandt und muss dort abgeholt werden. Zustellung per Post an Antragsteller im Ausland ist nicht möglich.

Auskunft erhalten Sie auch über die Helpline des EDA (0800) 24-7-365 oder [email protected]