Opferhilfe
Das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) ist seit 1993 in Kraft. Opfer von Gewalttaten haben Anspruch auf finanzielle Leistungen und auf Beratung.
Die Kantonale Opferhilfe Basel-Landschaft ist eine Fachstelle des Amtes für Justizvollzug. Sie ist zuständig für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes im Kanton Basel-Landschaft. Zu den Hauptaufgaben der Kantonalen Opferhilfestelle gehören die Beurteilung von Gesuchen um finanzielle Leistungen sowie die Finanzierung und Beaufsichtigung der anerkannten Opferberatungsstelle und der Frauenhäuser in der Region.
Allgemeines
Formulare Entschädigung/Genugtuung
Beratungsstellen
Beratungsstelle Opferhilfe beider Basel
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Fachstelle Kindes- und Jugendschutz
Richtlinien
SODK Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren
Informationen für Anwältinnen und Anwälte
Links