Portrait

Die Motorfahrzeug-Prüfstation - ein "Gemeinschaftswerk der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft"

Partnerschaftliche Zusammenarbeit
Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel (MFP) in Münchenstein wird nach dem Willen der Kantone Basel-Stadt und BaselLandschaft in partnerschaftlicher Zusammenarbeit geführt. Bekräftigt wurde diese Zusammenarbeit in der Vereinbarung vom 3./17. Dezember 1974, die auf den 9. Januar 1979 in Kraft gesetzt wurde. Die Inbetriebnahme erfolgte bereits am 1. Juni 1975. 
Die MFP ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt beider Kantone mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie steht im gemeinsamen Eigentum der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.

Die MFP wird nach kaufmännischen Grundsätzen betrieben. Sie führt im Auftrag der beiden Trägerkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die vom Gesetzgeber vorgesehenen amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen durch und erhebt dafür kostendeckende Gebühren. Diese werden von den beiden Regierungen festgelegt.

Aufsichtsorgan
Aufsichtsorgan der Motorfahrzeug-Prüfstation ist die Paritätische Betriebskommission. Sie konstituiert sich selbst und besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier Mitgliedern.