Schwere Fahrzeuge über 3500kg

Prüfgewicht bei der Zulassungsprüfung

Siehe Hinweise auf den entsprechenden Checklisten.

Bei der Bestimmung des Leergewichtes müssen folgende Bedingungen eingehalten sein:

  1. Das Fahrzeug muss fertig aufgebaut sein
  2. Kühlgeräte, hydraulische Anlagen und weitere Gerätschaften müssen befüllt und Betriebsbereit sein
  3. Für den Betrieb erforderliche Ausrüstungsgegenstände wie auch eventuell vorhandene Reserveräder müssen auf dem Fahrzeug untergebracht sein

Anmeldung zur Wägung kann kurzfristig erfolgen: Hallenchefbüro Telefon direkt: +41 61 416 46 60

Besonderheiten je nach Aufbauart

Wird ein Fahrzeug nachträglich neu aufgebaut oder erweitert, sind noch weitere Garantien und Nachweise erforderlich. Diese bestätigt, dass die Aufbaurichtlinie des Fahrzeugherstellers angewendet wurde. Für den Aufbau als Solches ist eine Aufbaugarantie erforderlich, ausser das Fahrzeug ist in einem Europäischen Staat mit dem bestehenden Aufbau zugelassen.

Anerkannte Prüfstellen

Siehe Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen Anhang 2 .

Bereitgestellte Checkliste

Import schwere Motorwagen [PDF]
Import Anhänger [PDF]