Zulassungsbedingungen

Eine Zulassung zur Theorieprüfung setzt voraus, dass ein entsprechendes Gesuch beim Wohnsitzkanton eingereicht wurde und die Zulassungsbewilligung der Motorfahrzeugkontrolle für die Anmeldung zur Theorieprüfung vorliegt.


Die Zulassungsbewilligung - oder wenn vorhanden der Lernfahrausweis - muss sowohl bei der Anmeldung zur Theorieprüfung wie auch am Prüfungstag gültig sein und vorgewiesen werden können.


Zur Prüfung werden nur angemeldete Personen zugelassen, die folgende Ausweise und Bewilligungen vorweisen können:


- Terminbestätigung
- Zulassungsbewilligung
- Ausweis mit Foto (Identitätskarte, Pass, Ausländerausweis)
- Wenn vorhanden, gültiger Lernfahrausweis