Der Tag der Prüfung
Das Wichtigste in Kürze
1.
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Bereiten Sie sich auf die Prüfung gut vor.
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Achten Sie auf die Angabe des Prüfungsorts auf Ihrer Terminbestätigung.
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3.
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Halten Sie Ihre erforderlichen Dokumente und Formulare gemäss Ihrer Terminbestätigung bereit.
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4.
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Wir empfehlen Ihnen frühzeitig zu erscheinen.
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5.
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Die Prüfungsgebühren sind im Voraus an der Kasse im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes zu bezahlen.
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6.
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Bitte beachten Sie, dass die Führerprüfung / Kontrollfahrt in deutscher Sprache durchgeführt wird. |
Informationen zum Prüfungsfahrzeug
(Ergänzend zu den Bestimmungen gem. VZV Anh. 12 )
(Ergänzend zu den Bestimmungen gem. VZV Anh. 12 )
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Das Prüfungsfahrzeug muss sich in betriebssicherem und vorschriftgemässen Zustand befinden. Die Tachoanzeige muss von der Beifahrerseite aus eingesehen werden können.
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Bei winterlichen Strassenverhältnissen muss das Prüfungsfahrzeug auf allen Rädern mit Winterreifen ausgerüstet sein.
Ausgenommen davon sind: - Motorräder > siehe Winterpause . - Fahrzeuge > 3500 kg müssen mindestens auf der Antriebsachse mit Winterreifen versehen sein. |
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Die Ausrüstung muss das Befahren von Autobahnen und Autostrassen gestatten. (Ausgenommen Motorräder Kat. A1 bis 50 ccm)
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Aussergewöhnliche Fahrhilfen sind nicht gestattet; Kopfstützen dürfen nicht entfernt werden.
Moderne technische und elektronische Ausstattungen wie Tempomat, Parkdistanzkontrolle und Abstandswarner werden nicht als aussergewöhnliche Fahrhilfen im Sinne von Art. 88 Abs. 2VZV eingestuft. Prüfungsfahrzeuge mit derartigen Fahrhilfen sind an den Führerprüfungen zugelassen. |
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Das Prüfungsfahrzeug ist durch den Kandidaten zu stellen.
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Bei Prüfungsfahrzeugen muss entweder die Handbremse für den Verkehrsexperten leicht erreichbar sein, oder das Prüfungsfahrzeug ist mit geprüften Doppelpedalen ausgerüstet (Dies gilt nicht, wenn für Lernfahrten keine Begleitperson vorgeschrieben ist). Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind. Die Wirkung darf sich zudem durch Betätigen des Gaspedals nicht aufheben lassen. Eine entsprechende Bestätigung der Markenvertretung ist beizubringen. Um keine Diskussionen bei einer allfälligen Kontrolle der Polizei aufkommen zu lassen, empfehlen wir, dass diese Bestätigung bei Lernfahrten mitgeführt wird.
An der Führerprüfung muss die Bestätigung vorgelegt werden.
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Besteht die Absicht, ein Fahrzeug mit Händlerschildern zu verwenden, muss sich der Prüfungskandidat als berechtigte Personen zur Verwendung dieser Kontrollschilder ausweisen, ansonsten kann die Prüfung nicht absoviert werden (berechtigte Personen nach der Verkehrsversicherungsverordnung Art. 25 ).
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Besteht die Absicht, ein Fahrzeug mit ausländischen Kontrollschildern zu verwenden, müssen die zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten sein, damit das Fahrzeug in der Schweiz verwendet werden darf.
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Allgemeines zu Prüfungsfahrten im Winter (alle Fahrzeuge)
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Wegen winterlichen Strassen-Verhältnissen kann es vorkommen, dass in den Monaten November bis März kurzfristig praktische Führerprüfungen abgesagt werden müssen, oder eine begonnene Prüfung abgebrochen werden muss.
Sie haben die Möglichkeit sich bei sehr schwierigen Wetter- und Schneeverhältnissen am Prüfungstag zu erkundigen, ob diese auch stattfinden. Wir geben Ihnen gerne unter der nachfolgenden Telefonnummer Auskunft: 061 416 46 46 Ein Anspruch auf Umtriebsentschädigung besteht nicht, wenn aus obigen Gründen eine praktische Prüfung kurzfristig abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden muss. |
Spezielles bei Motorradprüfungen



Motorradführerprüfungen werden nur mit zweirädrigen-, der jeweiligen Kategorie entsprechenden Fahrzeugen abgenommen.
Motorräder mit Doppelrädern, welche als ein Rad gelten, sind als Prüfungsfahrzeuge unzulässig.
Beachten Sie bitte folgende Hinweise und Voraussetzungen:
Motorradbekleidung
Nur eine motorradspezifische Sicherheitsausrüstung bietet ihnen einen optimalen Schutz gegen die Witterung, für eine gute Sichtbarkeit und gegen Abrieb.
- Geprüfter Schutzhelm (mit Visier oder Brille)
- Motorradstiefel
- Motorradhandschuhe
- Motorradhose
- Motorradjacke
Motorrad-Grundschulung
Die praktische Motorrad-Grundschulung ist bei behördlich autorisierten Kursanbietern zu absolvieren. Die Ausbildenden dürfen maximal 5 Fahrschüler/innen gleichzeitig unterrichten.
Die obligatorische Motorrad-Grundschulung vermittelt Ihnen das nötige Grundverständnis der Fahrzeugbedienung, Blicktechnik und Fahrdynamik.
Für die weiterführende Ausbildung (Haupt- u. Perfektionsschulung) empfehlen wir Ihnen Fahrstunden bei einer Motorradfahrschule zu absolvieren.
Manöverprüfung - Voraussetzung für die Motorrad-Führerprüfung
Das Bestehen der Manöverprüfung ist Voraussetzung für das Fahren im Verkehr.
Weitere Informationen zu der Manöverprüfung finden sie hier .
Motorrad-Führerprüfung Winterpause
In den Monaten Dezember, Januar und Februar werden keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen abgenommen.
Wegen winterlichen Straßenverhältnissen kann es möglich sein, dass während Anfang November bis Ende März keine praktischen Prüfungen durchgeführt werden.
Erkundigen Sie sich bitte am Prüfungstag, ob diese auch stattfinden.
Montag – Freitag ab 9.00 Uhr erteilen wir unter der nachfolgenden Telefonnummer gerne Auskunft: 061 416 46 46
Ein Anspruch auf Umtriebs Entschädigung besteht nicht, wenn aus obigen Gründen eine praktische Prüfung kurzfristig abgesagt oder nach Beginn abgebrochen werden muss.
Lernfahrausweise der Kategorie Motorrad können aus gesetzlichen Gründen nicht verlängert werden.
Prüfungsfahrzeuge