Zugvorrichtung

Informationen für Leichte Motorwagen

Soll ein Fahrzeug mit einer Zugvorrichtung ausgerüstet werden, ist die erste wichtige Information: Ist das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb ausgelegt? 

Wie finden sie das heraus:

  1. Markenvertreter gibt ihnen gerne Auskunft
  2. Hersteller des Fahrzeug oder der schweizerische Importeur
  3. Angaben auf der Typengenehmigung (im Besitz vom Importeur, und vom Markenvertreter einsehbar
  4. Bei Fahrzeugen mit COC muss eine Anhängelast unter Punkt 18 ausgewiesen sein

Einen Hinweis ist auch noch auf dem Herstellerschild des Fahrzeuges zu finden. Darauf muss ein Gesamt-Zuggewicht ausgewiesen sein. Bis auf wenige Ausnahmen entspricht die gebremste Anhängelast der Differenz zwischen Anhängelast und dem Gesamt-Zuggewicht.

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In unserem Beispiel wäre das 3560 kg minus 2025 kg. Das entspräche einer gebremsten Anhängelast von 1535 kg. Das wäre der Normalfall, jedoch ist diese Angabe noch nicht fertig. Es ist noch nicht bestimmt, wie viel die Anhängelast ungebremst beträgt oder ob anderweitige Beschränkungen bestehen. Dies wäre einmal ein Anhaltspunkt ob und in welcher Grössenordnung das Fahrzeug für den Anhängerbetrieb geeignet ist.

Die Zugvorrichtung

Als nächstes geht es um eine geeignete Zugvorrichtung. Es ist sinnvoll eine Zugvorrichtung zu organisieren, die nach internationalen Standards gefertigt wurde. Der Markenvertreter berät sie gerne.

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Was ist zu Beachten?

  • Fachgerechter Anbau inklusive Elektrik
  • Wird das Nummernschild (horizontale Ansicht 0°) durch die Zugvorrichtung verdeckt, muss diese abnehmbar sein, ansonsten muss das Nummernschild mit der dazugehörigen Beleuchtung umplatziert werden (manchmal reicht ein anderes Nummernschildformat z.B. Langformat)
  • Die Zugvorrichtung muss ein Datenschild aufweisen (siehe Bild)

Darauf müssen folgende Angaben sichtbar sein

  • Hersteller
  • Typ
  • D-Wert (auf dem Bild 12.0 kN) dies kann auch in kg angegeben sein
  • S-Wert (auf dem Bild 100 kg) dies ist die Stützlast 

Die Zugvorrichtung muss in aller Regel nach den ersten Betriebsstunden wieder Nachgezogen werden. Natürlich muss die Zugvorrichtung eingetragen werden. 

Wie interpretiert man die Werte im Ausweis und worauf ist im Anhängerbetrieb zu achten?  Lesen sie weiter unter: Anhängerbetrieb