Partikelfilter
Schon seit einiger Zeit bieten verschiedene Fahrzeughersteller ab Werk Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter an. Seit die Medien häufig über die Überschreitung der Feinstaub-Grenzwerte berichten und in einzelnen Kantonen gar Massnahmen wie Temporeduktionen auf den Autobahnen getroffen wurden, wird vermehrt die Frage nach den Zulassungsmöglichkeiten für Nachrüstsysteme gestellt. Bereits sind diverse Nachrüstfiltersysteme auf dem Markt, mit welchen je nach Fahrzeugtyp eine erhebliche Verminderungen der Partikelemissionen erreicht werden kann. Gemäss Art. 34 Abs. 2 VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) hat der Halter oder die Halterin der Zulassungsbehörde Änderungen an den Fahrzeugen zu melden. Grundsätzlich muss der Partikelfilter im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Je nach Filtersystem und den für den Einbau nötigen Änderungen am Fahrzeug, kann der Eintrag administrativ erfolgen oder wird eine technische Prüfung des Fahrzeuges notwendig.
Für den administrativen Eintrag, muss der Partikelfilter auf der Liste des BAFU aufgelistet (und nicht abgelaufen) sein.
In der Weisung des EJPD vom 07. August 1990 zur Nachrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfilter sowie dem Merkblatt betreffend dem nachträglichen Einbau von Partikelfiltern sind die Einzelheiten geregelt.
Vorgehensweise
- Lassen Sie das Formular Meldung Partikelfiltereinbau [PDF] von der Garage, die Ihr Fahrzeug umgebaut hat, vollständig ausfüllen
- Senden Sie die ausgefüllte Meldung zusammen mit Ihrem Fahrzeugausweis an die auf dem Formular angegebene Adresse
- Ist eine administrative Erledigung möglich, wird die Änderung in der MFP aufgenommen und die zuständige Motorfahrzeugkontrolle beauftragt, Ihnen einen neuen Fahrzeugausweis mit dem eingetragen Partikelfilter zuzustellen
Sollte der Eintrag nicht ohne Fahrzeugprüfung möglich sein, werden wir mit Ihnen, bzw. der Einbaufirma das weitere Vorgehen absprechen.