Frontschutzbuegel

Die Ausgestaltung der Fahrzeugfront ist im Falle einer Kollision von ausschlaggebender Bedeutung. Die Hersteller richten deshalb bei der Konstruktion neuer Fahrzeuge grosse Beachtung auf deren Optimierung, damit die Verletzungsschwere von am Unfall beteiligten Personen vermindert werden kann. Eine Nachrüstung der Fahrzeuge mit Frontschutzbügeln steht diesen Bemühungen entgegen. Es gelten allerdings Mindest-Standards welche erfüllt werden müssen.
Seit dem 01. Januar 2010 gelten für alle Fahrzeuge folgende Bestimmungen:
Artikel 104a Abs. 3 VTS
Frontschutzsysteme an Fahrzeugen der Klasse M 1 mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,50 t und an Fahrzeugen der Klasse N 1 müssen der Verordnung Nr. 78/2009/EG entsprechen.
Konsequenzen
- Frontschutzbügel sind ab sofort Prüf- und Meldepflichtig (Ausnahme: Nachfolgend beschriebene Systeme die zur Originalausrüstung des Fahrzeugs gehören). Wird ein Frontschutzbügel weiterverwendet, muss dieser im Fahrzeugausweis eingetragen werden. Dazu braucht es den entsprechenden Nachweis sowie eine Kennzeichnung des Bügels
- An sämtlichen Personen- und Lieferwagen sind nur noch Frontschutzsysteme/-bügel erlaubt, wenn der Nachweis nach der Verordnung Nr. 78/2009/EG vorliegt.
- Für ältere Fahrzeuge, kann der ehemalige Rechtsakt (EG-Richtlinie 2005/66) angewendet werden (vor 1. Inv. 01.04.2010)
Bei Frontschutzbügel von Fahrzeugen die vor dem 01.07.2007 in Verkehr kamen gilt folgendes
Originale Frontschutzbügel (optional oder serienmässig) sind zugelassen wenn:
- Bei Fahrzeugen mit EG-Gesamtgenehmigung nur, wenn der Bügel in den Genehmigungsunterlagen aufgeführt ist (z.B. im Beschreibungs-Bogen des Fahrzeugs)
--> Eine entsprechende Bestätigung ist durch den Kunden zu erbringen - Bei Fahrzeugen ohne EG-Gesamtgenehmigung muss der CH-Importeur bestätigen, dass das "Frontschutzsystem" zur vom Fahrzeug-Hersteller angebotenen Originalausrüstung gehört (optional oder serienmässig)
--> Eine entsprechende Bestätigung ist durch den Kunden zu erbringen
Frontschutzbügel, welche nicht vom Fahrzeughersteller aus zur Originalausrüstung (optional oder serienmässig) gehören, also aus dem Zubehör kommen (z. Bsp. vom Importeur oder anderweitig), müssen die erwähnten Richtlinien nachweislich erfüllen können, ansonsten müssen diese demontiert werden
Falls Sie Ihr Fahrzeug mit einem Frontschutzbügel ausrüsten möchten, achten Sie beim Kauf unbedingt darauf, dass eine Genehmigung gemäss der Verordnung Nr. 78/2009/EG vorliegt. Denken Sie auch daran, dass solche Systeme im Fahrzeugausweis eingetragen werden müssen. Die Beurteilungskriterien sind in der Merkblatt KT16 zu finden.