Fahrwerk

Hinweis
Der Ersatz von Federn oder Stossdämpfern, welche die Federkennlinie oder die Höhenmasse gemäss Typengenehmigung beeinflussen, ist melde- und prüfpflichtig. Dies gilt auch, wenn entsprechende Änderungen an diesen Elementen vorgenommen werden. Änderungen am Fahrwerk werden bei Motorwagen aufgrund der Richtlinie Nr. 2a durchgeführt. Bei Motorräder ist die Richtlinie Nr. 2b massgebend. Details bezüglich den Dokumenten und welche Bauteile geprüft werden müssen, finden Sie in diesen Richtlinien. Die nachfolgenden Informationen sind Auszüge der genannten Richtlinien, welche letztendlich verbindlich sind.
Dokumente
Für die Austausch-Bauteile ist eine Eignungserklärung des Bauteilherstellers oder der Nachweis über die Betriebs- und Verkehrssicherheit einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle beizubringen (TÜV-Gutachten können aus haftpflichtrechtlichen Gründen nicht anerkannt werden).

Tieferlegungen bis 40mm
Der Austausch von Federn und/oder Stossdämpfern, die eine Tieferlegung des Fahrzeuges um bis zu 40 mm bewirken (ausgehend von der kleinsten Fahrzeughöhe auf der Typengenehmigung), ist unter Einhaltung der folgenden Bedingungen zulässig:
- Beim auf das Gesamtgewicht beladenen Fahrzeug muss noch ein Restfederweg (Ein- und Ausfederweg) vorhanden sein;
- Radführungsteile dürfen dabei nicht an Begrenzungs- bzw. Anschlagpuffern (Hartgummi-Endanschläge) anstehen. Ist die Fahrzeugfederung mit einer Kombination aus Zusatzfederelementen/Endanschlägen ausgerüstet, ist es zulässig, wenn diese bereits im Leerzustand des Fahrzeuges aktiv sind
- Bei vollständig entlastetem Rad muss zumindest eine minimale Federvorspannung vorhanden sein (Feder darf nur mit Kraftaufwand aus dem Sitz bewegt werden können);
- Die Bodenfreiheit muss beim auf das zulässige Gesamtgewicht beladenen Fahrzeuges mindestens so gross sein wie die Distanz zwischen dem Felgenhorn und der Fahrbahn;
Die Freigängigkeit der Räder muss bei allen Belastungs- und Fahrzuständen gewährleistet sein (Zwischen Fahrwerk und Reifen mind. 5 mm und zwischen Felge und Fahrwerk mind. 3 mm).
Tieferlegungen mehr als 40mm
Tieferlegungen des Fahrzeuges um mehr als 40 mm können nicht mehr aufgrund einer Eignungserklärung des Bauteilherstellers (Federherstellers) abgenommen werden. In diesen Fällen ist eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers notwendig oder eine Garantie des Umbauers gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.

Höherlegungen
Es gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen an die Fahrzeugteile und deren Gutachten, sowie der restlichen Systeme bezüglich der Anpassung an die neue Fahrzeughöhe. Der Ersatz von Federn oder Schwingungsdämpfern, die eine Höherlegung des Fahrzeuges um bis zu 2,5% des Radstandes, aber maximal 50 mm (ausgehend von der grössten Fahrzeughöhe auf der Typengenehmigung oder vom COC) hervorrufen, ist unter Einhaltung der folgenden Bedingung zulässig
- Der verbleibende Ausfederweg zwischen dem Zustand Leergewicht und dem vollständigen Ausfedern der Räder muss an allen Rädern jeweils mindestens 50 mm betragen
- Für Höherlegungen, welche durch Einbau von Distanz-Bauteilen zwischen Radführungsteilen und Karosserie erfolgen, gelten die oben aufgeführten Anforderungen sinngemäss
Die Höherlegung des Fahrzeuges an nur einer Achse ist ebenfalls im vorerwähnten Umfang gestattet, sofern an der anderen Achse keine Tieferlegung erfolgt.
Höherlegungen des Fahrzeuges um mehr als 50 mm oder 2.5% des Radstandes können nicht mehr aufgrund einer Eignungserklärung des Bauteilherstellers (Federherstellers) abgenommen werden. In diesen Fällen ist eine Eignungserklärung des ursprünglichen Fahrzeugherstellers notwendig oder eine Garantie des Umbauers gestützt auf einen Bericht einer vom ASTRA anerkannten Prüfstelle, der die Betriebs- und Verkehrssicherheit bestätigt.
Weitere Änderungen am Fahrwerk
Ebenfalls prüfpflichtig sind Änderungen an Aufhängungs- und Führungsteilen, das Umprogrammieren der Fahrwerkselektronik, oder auch das Umbauen des Federsystems in eine andere "Federungsart" (z.B. Schraubenfedern zu Luftfederung).
Die Qualität der erforderlichen Papiere richtet sich nach der asa RL 2a bei Motorwagen und nach der RL 2b bei Motorrädern.