Nachkontrolle

Die in der vorangehenden Prüfung erkannten Mängel werden in der Nachkontrolle auf ihre Behebung geprüft. Für die Nachkontrolle muss der Fahrzeugausweis sowie der Prüfbescheid zwingend mitgebracht werden! Ohne diese Unterlagen ist keine Nachkontrolle möglich!

Vorgehen bei "Mängeln"

Die Mängel auf dem Prüfbescheid sind angekreuzte Kästchen. Kästchen die nicht angekreuzt sind, sind Hinweise und somit keine Mängel.
Beanstandete leichte Motorwagen (z.B. Personenwagen , Lieferwagen, Kleinbusse) und ihre Anhänger können unaufgefordert (d.h. ohne Voranmeldung) zu folgenden Zeiten nachgeprüft werden.

Nachprüfzeiten

Die Frist für die Nachkontrolle beträgt einen Monat ab dem ersten Prüfdatum. Falls anderweitige Fristen verfügt wurden gelten diese.

Vorgehen bei "Kleinmängeln"

Der Prüfbescheid gibt Auskunft, ob die Mängel mit der Kleinmängelbehebung erledigt werden können. Der Prüfbescheid weist einen Talon auf, mit welchem die ausgeführte Reparatur bestätigt werden kann.
Reparaturen sind gemäss Talon, durch eine Markenvertretung oder durch eine Werkstatt mit CH-Händlerschild zu erledigen.
Sie übersenden uns nach erledigter Reparatur folgende Dokumente:

1. Der vollständig ausgefüllte Talon

2. Den Fahrzeugausweis im Original

Es steht nur der Postweg offen. Falls Sie die Prüfung umgehend abschliessen möchten, können Sie auch zur gebührenpflichtigen Nachprüfung mit dem Fahrzeug vorbeikommen. Die Zeiten dafür entnehmen Sie gemäss der Fahrzeugart weiter oben im Dokument. 

Die Frist für die Behebung der Kleinmängel beträgt einen Monat ab dem ersten Prüfdatum.

Vorgehen bei "Neuanmeldungen"

Auf den jeweiligen Prüfbescheiden ist der Kontakt für unsere Disposition angegeben. Beziehen Sie innerhalb der nächsten 5 Arbeitstagen einen neuen Termin. Wurde nach 5 Tagen kein neuer Termin bezogen, erhalten Sie automatisch einen neuen, nicht verschiebbaren Termin zugeteilt.

Einen neuen Prüftermin erhalten Sie bei der Disposition der MFP beider Basel: Kontaktstellen