Periodische Fahrzeugprüfung
Prüfungsintervalle
Wann muss Ihr Fahrzeug nachgeprüft werden?
Das geltende Prüfintervall ist in erster Linie von der Art des Fahrzeuges (siehe Fahrzeugausweis Rubrik 19) sowie dessen Verwendung abhängig. Welcher Intervall für Ihr Fahrzeug gilt erfahren Sie ab Artikel 33 der VTS
Anmeldungen zur periodischen Fahrzeugprüfung
Wenn die Prüfung fällig wird, erhalten Sie automatisch von der Zulassungsbehörde eine Einladung zu einem Prüftermin.
Sie dürfen sich allerdings auch in Eigeninitiative anmelden und das auch ausserhalb des Prüfungsintervalls.
Prüfungsumfang
Der Prüfungsumfang bei einer periodischen Fahrzeugkontrolle umfasst drei Hauptgruppen. Das Fahrzeug wird bezüglich seiner Verkehrssicherheit, seiner Vorschriftskonformität und seiner Umweltverträglichkeit geprüft. Grundlage für den Prüfungsumfang ist der im asaQSS definierten Standard.
Notwendige Unterlagen / Vorbereitung des Fahrzeuges
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Zur Vorführung ist zwingend der Fahrzeugausweis inkl. allfälligen Anhängen mitzubringen. Ohne den Fahrzeugausweis kann die Prüfung nicht durchgeführt werden!
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Bei abgeänderten Fahrzeugen sind die entsprechenden Dokumente (z.B. asa-Felgenblatt, Zulassungspapier für Schalldämpfer usw.) mitzuführen.
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Wir bitten Sie, das Fahrzeug vor der Prüfung kontrollieren und instand stellen zu lassen. Provisorische Reparaturen können nicht anerkannt werden.
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Motorwagen und Anhänger müssen für die Vorführung vollständig ausgerüstet und (auch unten) gereinigt sein. Fahrgestellnummer und Motorkennzeichen müssen gut gelesen werden können. Damit der Zustand des Fahrgestells und insbesondere Reparaturen daran beurteilt werden können, darf kein neuer Unterbodenschutz aufgetragen sein.
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Beladung von Nutzfahrzeugen
(Liefer-, Lastwagen, Sattelschlepper, Anhänger):
Da eine realistische Beurteilung der Bremwirkung nur möglich, wenn das Fahrzeug ein entsprechendes Gewicht aufweist, sind Sachentransportfahrzeuge wie folgt zu beladen:
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--> mit mindestens 50 % der Nutzlast
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Lastwagen, Sattelschlepper
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--> mit mindestens 80% der Nutzlast
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Anhänger
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--> mit mindestens 80% der Nutzlast
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Die Abgaben zur Nutzlast beziehungsweise Gesamtgewicht ihres Fahrzeuges finden Sie im Fahrzeugausweis.
Die Ladung ist für Fahr- und Bremsproben sorgfältig zu sichern. Schäden durch sich verschiebende Ladungen werden von der MFP beider Basel nicht übernommen.
Erscheinen sie rund 5 Minuten vor dem angegebenen Termin und stellen Ihr Fahrzeug im Stauraum vor der zugeteilten Prüfbahn (1 bis 7) ab. Der Warteraum der Prüfbahn 8 ist gleich links von der Eingangskontrolle. Im Anschluss entrichten Sie die Prüfungsgebühren an der Eingangskontrolle (Schalter auf dem Vorplatz). Der Verkehrsexperte wird Sie im Warteraum vor der Prüfbahn in die Prüfhalle bitten.
Motorradprüfungen finden hinter der Hauptprüfhalle in einem separaten Gebäude statt. Hierfür haben Sie eine Zuteilung auf die Prüfbahn 9 oder 10. Vor der Eingangskontrolle hat es für Motorräder einen Abstellplatz, damit Sie die Gebühren entrichten können. Nach der Begleichung der Prüfgebühren fahren Sie zügig durch die Prüfstrecke zur Rückseite der Hauptprüfhalle, wo Sie das Nebengebäude und auch den Warteraum für die Motorradprüfungen finden. Der Verkehrsexperte wird Sie dort empfangen. Im Nebengebäude für die Motorradprüfungen hat es eine Garderobe, wo Sie Ihre Schutzbekleidung deponieren können, falls Bedarf besteht.
Hinweis
Aufgrund des engen Zeitplanes, sind wir darauf angewiesen, dass wir pünktlich mit der Fahrzeugprüfung beginnen können. Bei Verspätung kann die Prüfung unter Umständen nicht abschlossen werden, was zur Folge hat, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt erneut erscheinen müssen.
Beträgt die Verspätung mehr als 5 Minuten (bei einer periodischen Prüfung) wird die Prüfung nicht mehr begonnen. Die Prüfgebühren sind vollumfänglich zu entrichten.
Auch bei unentschuldigtem Fernbleiben müssen wir Ihnen die Prüfungsgebühren berechnen.
Nachkontrolle
Es kann vorkommen, dass ein Fahrzeug Mängel aufweist und die Prüfung nicht besteht. Die Überprüfung von behobenen Mängeln, wird in der "Nachkontrolle" ausgeführt.