Einzelprüfung vor der Erstzulassung

Einzelprüfung vor der Erstzulassung

Gemäss Art. 29 VTS müssen alle Motorfahrzeuge und Anhänger vor ihrer Zulassung zum Verkehr einzeln amtlich geprüft werden. Dabei prüft der kantonalen Sachverständige vor allem die Betriebssicherheit, die Vorschriftskonformität sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges und ermittelt die für die Zulassung nötigen Daten.
Bei typengenehmigten Neufahrzeugen, die über den offiziellen Markenimporteur in die Schweiz gelangen und durch das entsprechende Händlernetz ausgeliefert werden, wird die Erstzulassungsprüfung durch die berechtigten Markenvertretungen (Garage) organisiert. In diesem Fall braucht sich der Käufer darum nicht zu kümmern.

Von Privatpersonen importierte Fahrzeuge

Wer im Ausland ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kauft, muss dieses vor der Erstzulassung in jedem Fall einer Einzelprüfung unterziehen lassen. Welche Dokumente dazu erforderlich sind und wie Sie am besten vorgehen, erfahren Sie unter Direktimport 

Anmeldung zur Prüfung

Je nach Gegebenheiten, unterscheiden sich die Termine für eine Zulassungsprüfung. Hier finden Sie weitere Informationen:  Termine

Ablauf

Erscheinen sie rund 5 Minuten vor dem angegebenen Termin und stellen Ihr Fahrzeug im Stauraum vor der zugeteilten Prüfbahn ab. Im Anschluss entrichten Sie die Prüfungsgebühren an der Eingangskontrolle (Schalter auf dem Vorplatz). Der Verkehrsexperte wird Sie im Warteraum vor der Prüfbahn in die Prüfhalle bitten.

Fragen?
Sollten Sie noch Fragen zur Einzelprüfung vor der Erstzulassung haben, können Sie sich direkt an den technischen Dienst der MFP wenden.