Allgemeines

Gemäss der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) lassen sich grundsätzlich drei Arten von Fahrzeugprüfungen unterscheiden. Die erste Prüfung findet anlässlich der ersten Inverkehrssetzung statt. Die anderen Prüfungen im Verlauf der Nutzungszeit des Fahrzeuges. Diese Prüfungen während der Nutzungszeit sind gemäss der VTS "Nachprüfungen".

  1. Einzelprüfung vor der Erstzulassung -> z.B. für Fahrzeuge die von Privatpersonen importiert wurden
  2. Periodische Fahrzeugprüfung 
  3. Ausserordentliche Fahrzeugprüfung -> z.B. für technische Änderung, Polizeirapport etc.

Bei allen Prüfungsarten kann es vorkommen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Die Prüfung, bei der Mängel nachgeprüft werden nennen wir in der Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel "Nachkontrolle".
Nicht zu verwechseln mit der "Nachprüfung" nach Artikel 33 VTS, welche die gesamte Prüfung inkludiert.