Veteranen

Bild Legende:
Definition:
Als Veteranenfahrzeuge gelten Motorfahrzeuge und die dazugehörigen Anhänger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
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die erste Inverkehrsetzung erfolgte vor mehr als 30 Jahren
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die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke verwendet werden. Namentlich ausgeschlossen sind Fahrten, mit welchen ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der wirtschaftliche Erfolg gilt als gegeben, wenn für die Fahrt eine Entschädigung zu entrichten ist, welche die Fahrzeugkosten und den Auslagenersatz des Fahrzeugführers übersteigt
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sie dürfen nicht regelmässig in Betrieb stehen (höchstens 3000 km/Jahr)
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sie müssen der ursprünglichen Ausführung entsprechen
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sie müssen optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sein
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Die Motorfahrzeug-Prüfstation beider Basel entscheidet anlässlich einer entsprechenden Prüfung, ob diese Voraussetzungen gegeben sind. Bei einer positiven Beurteilung, wird im Fahrzeugausweis der Eintrag "Veteranenfahrzeug" vorgenommen.
Die Nachprüfintervalle können bei Veteranenfahrzeugen bis auf 6 Jahre ausgedehnt werden.
Veteranenprüfung:
Anlässlich der Veteranenprüfung entscheidet der Verkehrsexperte, ob das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen erfüllt und der entsprechende Eintrag (Veteranenfahrzeug) im Fahrzeugausweis vorgenommen werden kann.
Bei einer positiven Beurteilung wird der Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug [PDF] ausgefüllt und dem Kunden ausgehändigt.
Der Fahrzeughalter hat den Antrag für die Zulassung als Veteranenfahrzeug zu ergänzen, und diesen der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle inklusive dem bestehenden Fahr-zeugausweis zuzustellen.
Die Motorfahrzeugkontrolle übernimmt den Eintrag "Veteranenfahrzeug", stellt einen neuen Ausweis aus und schickt diesen zurück an den Fahrzeughalter.
Weitere Infos:
Anmeldung zur Veteranenprüfung:
Die Veteranenprüfung kann einzeln oder zusammen mit der periodischen Fahrzeugprüfung erfolgen. Um einen Prüfungstermin zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Disposition