Tagfahrlichter

Grundlage

Art. 30 Verwendung der Lichter während der Fahrt (Art. 41 SVG)

  1. Vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle, bei schlechten Sichtverhältnissen und in Tunneln sind die Abblendlichter zu verwenden. Bei Fahrzeugen ohne Abblendlicht sind die vorgeschriebenen Lichter zu verwenden
  2. Im Übrigen sind an Motorwagen und Motorrädern die Tagfahrlichter oder die Abblendlichter zu verwenden. Ausgenommen sind die vor dem 1. Januar 1970 erstmals zum Verkehr zugelassenen sowie andere Fahrzeugarten

Der Absatz 1 beschreibt die Lichterführung für alle Fahrzeuge, auch die in Absatz 2 nicht erwähnten Fahrzeugarten.
Der Absatz 2 definiert die Lichterführung für Motorwagen und Motorräder die ab 1. Januar 1970 zugelassen wurden. Das bedeutet, dass gerade ältere Fahrzeuge die Lichter am Tag nicht eingeschaltet haben müssen. Die nicht betroffen Fahrzeuge nach Absatz 2 sind zum Beispiel Motorfahrräder (E-Bikes).

Abblendlicht- oder Tagfahrlicht

Die Nachrüstung von Tagfahrlichtern (TFL) an bereits zugelassenen Fahrzeugen ist nicht obligatorisch. Es steht den Haltern frei ob sie mit dem eingeschalteten Abblendlicht fahren oder ob Tagfahrlichter nachgerüstet werden. Das Standlicht ist kein Ersatz für die Tagfahrlichter respektive für das eingeschaltete Abblendlicht und somit nicht zulässig.
Bei der Nachrüstung mit TFL muss die elektrische Schaltung, sowie die Anbaumasse berücksichtigt werden.
Die genauen Angaben finden sie auf der Bundesseite:
Merkblatt Tagfahrlichter

TFL ohne Markierlicht - Funktion

Diese Beleuchtungen leuchten immer gleich hell. Das Homologationszeichen auf dem Beleuchtungskörper ist " RL " 
Die einfachste Schaltungsart ist folgende: Die TFL leuchtet sobald die "Zündung" eingeschaltet wird und löscht ab sobald das Standlicht oder weitere Leuchten eingeschaltet werden.
Die wichtigsten Anbaumasse finden sie auf der folgenden Skizze:

Bild Legende:

TFL mit Markierlicht - Funktion

Diese Beleuchtungen reduzieren ihre Beleuchtungsstärke je nach Betriebsmodus. Diese Leuchten wirken im "hellen Modus" als TFL, und im "dunklen Modus" als Markierlicht. Die Homologationszeichen für das TFL ist "RL" und dasjenige für das Markierlicht ist "A". Diese Leuchten müssen beide Homologationszeichen aufweisen.
Es gibt eine Höchstzahl von Stand- und Markierlichten vorne am Fahrzeug. Falls ihr Fahrzeug vorne pro Seite jeweils nur ein Standlicht aufweist, sind diese zusätzlichen Markierlichter (als teil der TFL) zulässig.
Die einfachste Schaltungsart ist folgende: Die TFL leuchtet sobald die "Zündung" eingeschaltet wird und dunkelt ab (Markierlicht-Modus) sobald das Standlicht oder weitere Leuchten eingeschaltet werden.
Die Anbaumasse mit der Markierlicht - Funktion weichen von den gewöhnlichen TFL Anbaumassen ab. Die wichtigsten Anbaumasse finden sie auf der folgenden Skizze:

Bild Legende: