Reifen

Allgemeine Vorschriften
Auszug aus Art. 58 und 59 VTS
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Die Räder müssen mit ausreichend tragfähigen Luftreifen oder andern, etwa gleich elastischen Reifen versehen sein, die sich für die Felgen eignen .
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Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs eignen.
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Alle Reifen eines Fahrzeuges müssen dieselbe Bauart (Radial- oder Diagonalreifen) aufweisen.
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Bei Luftreifen darf das Gewebe nicht verletzt oder blossgelegt sein. Die Reifen müssen auf der ganzen Lauffläche mindestens 1,6 mm tiefe Profilrillen aufweisen.
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Für nicht genormte Reifen, für Reifen oder Felgen-Reifenkombinationen, die von den Normen (z.B. ETRTO) abweichen, und für Reifen, deren Verwendung nicht der Kennzeichnung entspricht, ist eine Garantie des Reifenherstellers oder der Reifenherstellerin erforderlich. Die Reifen (Marke, Typ, Dimension, allenfalls abweichende Kennzeichnung und die erforderlichen Auflagen) sind in diesem Fall im Fahrzeugausweis einzutragen .
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An Fahrzeugen … müssen Reifen montiert sein, die der Richtlinie 92/23/EWG oder den Verordnungen (EG) Nr. 661/2009 und (EU) Nr. 458/2011 entsprechen.
Diese Verordnungen und Richtlinien schreiben die Eigenschaften vor, die die Reifen aufweisen müssen. Sie definieren auch den aktuellen Stand der Technik, den die Reifen erreichen müssen und ab welchen Zeitpunkten alte "Reifentypen" nicht mehr verwendet werden dürfen. Namentlich sind das Vorschriften die sich auf das Reifengeräusch , den Rollwiderstand und die Nasshaftung beziehen. Diese Eigenschaften werden jetzt auch auf einem Reifenlabel ausgewiesen. Wenn sie mehr über diese Label und die Bedeutung wissen möchten können sie sich auf der der Seite "dasreifenlabel" informieren (Seite aus Deutschland). Achten sie deshalb beim Kauf eines Reifens, dass dieser von seriösen Vertriebspartnern stammt, da der Verkauf von alten Reifentypen durch die EU und den Reifenherstellern verboten wird. Es gibt immer wieder gesperrte, wie auch ungeprüfte Reifen die auf Umwegen auf dem Markt kommen, dies jedoch nicht von seriösen Anbietern. |
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Winterreifen (Zusatzbezeichnung M+S) müssen entweder für die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges zulässig oder bei Personenwagen für mindestens 160 km/h geeignet sein. Wird die mögliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges durch die M+S Reifen nicht abgedeckt, so muss der Reifenverkäufer eine Aufschrift abgeben, die auf die für die Reifen zugelassene Höchstgeschwindigkeit hinweist.
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Sommerreifen im Winter
Es gibt zurzeit keine gesetzliche Bestimmung, welche die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet. Entsprechend kann ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin grundsätzlich nicht bestraft werden, wenn er/sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.
Hinweis
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Wer allerdings auf schneebedeckter Fahrbahn mit unzweckmässiger Ausrüstung (Sommerreifen) stecken bleibt und den Verkehr aufhält, kann für die Verletzung von Grundverkehrsregeln gebüsst werden.
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Aufgrund seiner Gummimischung weist ein Winterreifen im Vergleich zum Sommerreifen nicht nur auf Schnee sondern auch bei niedrigen Temperaturen (unter 7°C) deutlich bessere Haftungseigenschaften auf. Dies hat unter anderem zur Folge, dass ein mit Winterreifen ausgerüstetes Fahrzeug bei kalten Temperaturen einen deutlich kürzeren Bremsweg benötigt. Kommt es bei winterlichen Verhältnissen zu einem Unfall, der mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, kann der Versicherer unter Umständen einen Regress geltend machen, der teuer zu stehen kommt! Deshalb wird ein verantwortungsbewusster Fahrzeuglenker bei winterlichen Verhältnissen nicht mit Sommerreifen unterwegs sein.
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Aus diesen Gründen empfehlen wir eine frühzeitige Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen!
Handhabung bei der Fahrzeugprüfung
Fahrzeuge dürfen im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden!
Einschränkung
Bei winterlichen Verhältnissen (zum Bsp. bei schneebedeckter Fahrbahn) wird mit einem Fahrzeug, welches mit Sommerreifen ausgerüstet ist, keine Probefahrt durchgeführt. Die betroffenen Fahrzeuge werden für die Probefahrt zur Nachkontrolle aufgeboten.
Winterreifen
Winterreifen mit der Bezeichnung M&S müssen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdecken. Für einen sicheren Betrieb sollten Sie ein Restprofil von mindestens 4 mm aufweisen (Empfehlung).
Winterreifen dürfen im Sommer verwendet werden. Obwohl sich die Haftungsproblematik in diesem Fall weniger gravierend zeigt, ist die Verwendung von Sommerreifen bei hohen Temperaturen von Vorteil.
Verwendung von unterschiedlichen Reifendimensionen
Bei der Neuanschaffung von Reifen, stellt sich oft die Frage, welche Reifendimensionen anstelle der Originalausrüstung montiert werden dürfen.
Unser "Reifenrechner" basiert auf den Berechnungsformeln der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) und ermöglicht einen einfachen Vergleich von verschiedenen Reifendimensionen.
Reifenrechner
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Eingabegrössen
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Originalbereifung
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Wunschbereifung
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Reifenbreite in mm (z.B. 205 / 50 R 16)
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205
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225
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Querschnittsverhältis in % (z.B. 205 / 50 R 16)
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50
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45
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Felgendurchmesser in Zoll (z.B. 205 / 50 R 16 )
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15
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15
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Resultate:
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Originalbereifung:
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Wunschbereifung
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Raddurchmesser (unbelastet):
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586 mm
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584 mm
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Theoretischer Abrollumfang:
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1787 mm
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1780 mm
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Differenz:
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-0.4 %
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Tachoanzeige bei effektiven 100 km/h:
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100 km/h
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100.4 km/h
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>>> Reifenrechner [Excel-Datei]
Weitere Informationen zu abweichenden Rad-/Reifendimensionen finden Sie unter dem Titel "Felgen / Räder".