Reifen

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Allgemeine Vorschriften

Auszug aus Art. 58 und 59 VTS

Reifenbezeichnung (Quelle: TCS Schweiz)

Sommerreifen im Winter

Es gibt zurzeit keine gesetzliche Bestimmung, welche die Verwendung von Sommerreifen im Winter verbietet. Entsprechend kann ein Fahrzeuglenker oder eine Fahrzeuglenkerin grundsätzlich nicht bestraft werden, wenn er/sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist.

Hinweis

Aus diesen Gründen empfehlen wir eine frühzeitige Umrüstung von Sommer- auf Winterreifen! 

Handhabung bei der Fahrzeugprüfung

Fahrzeuge dürfen im Winter mit Sommerreifen vorgeführt werden!

Einschränkung

Bei winterlichen Verhältnissen (zum Bsp. bei schneebedeckter Fahrbahn) wird mit einem Fahrzeug, welches mit Sommerreifen ausgerüstet ist, keine Probefahrt durchgeführt. Die betroffenen Fahrzeuge werden für die Probefahrt zur Nachkontrolle aufgeboten.

Winterreifen

Winterreifen mit der Bezeichnung M&S müssen die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdecken. Für einen sicheren Betrieb sollten Sie ein Restprofil von mindestens 4 mm aufweisen (Empfehlung).
Winterreifen dürfen im Sommer verwendet werden. Obwohl sich die Haftungsproblematik in diesem Fall weniger gravierend zeigt, ist die Verwendung von Sommerreifen bei hohen Temperaturen von Vorteil.

Verwendung von unterschiedlichen Reifendimensionen

Bei der Neuanschaffung von Reifen, stellt sich oft die Frage, welche Reifendimensionen anstelle der Originalausrüstung montiert werden dürfen.
Unser "Reifenrechner" basiert auf den Berechnungsformeln der ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation) und ermöglicht einen einfachen Vergleich von verschiedenen Reifendimensionen.

>>> Reifenrechner [Excel-Datei]

Weitere Informationen zu abweichenden Rad-/Reifendimensionen finden Sie unter dem Titel "Felgen / Räder".