Auflastung
Allgemeines
Der Antrag auf Gewichtsänderung [PDF] ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Auflastung hat grundsätzlich eine technische Fahrzeugprüfung zur Folge. Es werden folgende Unterlagen für die Heraufsetzung des Gesamtgewichtes oder Gesamtzuggewichtes benötigt:
- bis zur Höhe der Garantie des Fahrzeugherstellers (gemäss Typengenehmigung)
- Fahrzeugausweis
- Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
- über die Gewichtsgarantie des Fahrzeugherstellers
- Fahrzeugausweis
- Garantie des ursprünglichen Fahrzeugherstellers bzw. Importeurs für das/die höhere/en Gewicht/e (Gesamtgewicht, Gesamtzuggewicht, Achslasten). Das Garantieschreiben muss über die zur Gewichtserhöhung nötigen Anpassungen des Fahrzeuges Auskunft geben
- Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass die umbau Arbeiten gemäss den Vorgaben des Herstellers/Importeurs ausgeführt wurden
- Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
- Eventuell eine Bremsberechnung gemäss 71/320/EWG oder ECE-Nr. 13 (bei nicht typengenehmigten Fahrzeugen)
Technische Hinweise
- Bei der Fahrzeugprüfung muss festgestellt werden, ob die Zulassungsbedingungen für das neue Gewicht sowie allenfalls für die neue Fahrzeugart bzw. -klasse erfüllt sind (z.B. Reifentragkraft, Bremsausrüstung und -wirkung, Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften, Sicherheitsgurten, vorgeschriebene Zusatzausrüstungen)
- Die Auflastung kann höchstens bis zum Garantiegewicht erfolgen
- Bei Gewichtserhöhungen von Personentransportfahrzeugen kann die Platzzahl ändern
Administrative Hinweise
- Das Datum der Auflastung wird im Fahrzeugausweis nicht eingetragen