Auflastung

Allgemeines

Der Antrag auf Gewichtsänderung [PDF] ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Auflastung hat grundsätzlich eine technische Fahrzeugprüfung zur Folge. Es werden folgende Unterlagen für die Heraufsetzung des Gesamtgewichtes oder Gesamtzuggewichtes benötigt:
  1. bis zur Höhe der Garantie des Fahrzeugherstellers (gemäss Typengenehmigung)
    • Fahrzeugausweis
    • Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
  2. über die Gewichtsgarantie des Fahrzeugherstellers
    • Fahrzeugausweis
    • Garantie des ursprünglichen Fahrzeugherstellers bzw. Importeurs für das/die höhere/en Gewicht/e (Gesamtgewicht, Gesamtzuggewicht, Achslasten). Das Garantieschreiben muss über die zur Gewichtserhöhung nötigen Anpassungen des Fahrzeuges Auskunft geben
    • Bestätigung einer Fachwerkstatt, dass die umbau Arbeiten gemäss den Vorgaben des Herstellers/Importeurs ausgeführt wurden
    • Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
    • Eventuell eine Bremsberechnung gemäss 71/320/EWG oder ECE-Nr. 13 (bei nicht typengenehmigten Fahrzeugen)

Technische Hinweise

  • Bei der Fahrzeugprüfung muss festgestellt werden, ob die Zulassungsbedingungen für das neue Gewicht sowie allenfalls für die neue Fahrzeugart bzw. -klasse erfüllt sind (z.B. Reifentragkraft, Bremsausrüstung und -wirkung, Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften, Sicherheitsgurten, vorgeschriebene Zusatzausrüstungen)
  • Die Auflastung kann höchstens bis zum Garantiegewicht erfolgen
  • Bei Gewichtserhöhungen von Personentransportfahrzeugen kann die Platzzahl ändern

Administrative Hinweise

  • Das Datum der Auflastung wird im Fahrzeugausweis nicht eingetragen