Auflastung
Allgemeines:
Der Antrag für die Heraufsetzung des Gesamtgewichtes [PDF] ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Auflastung hat grundsätzlich eine technische Fahrzeugprüfung zur Folge.
Der Antrag für die Heraufsetzung des Gesamtgewichtes [PDF] ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Auflastung hat grundsätzlich eine technische Fahrzeugprüfung zur Folge.
Erforderliche Unterlagen:
Heraufsetzung des Gesamtgewichtes / Gesamtzuggewichtes:
a)
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bis zur Höhe der Garantie des Fahrzeugherstellers (gemäss Typengenehmigung):
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- Fahrzeugausweis
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- Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
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b)
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über die Gewichtsgarantie des Fahrzeugherstellers:
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- Fahrzeugausweis
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- Garantie des ursprünglichen Fahrzeugherstellers bzw. Importeurs für das/die höhere/en Gewicht/e (Gesamtgewicht, Gesamtzuggewicht, Achslasten). Das Garantieschreiben muss über die zur Gewichtserhöhung nötigen Anpassungen des Fahrzeuges Auskunft geben.
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- Bestätigung einer Fachwerkstätte, dass die Umbauarbeiten gemäss den Vorgaben des Herstellers/Importeurs ausgeführt wurden.
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- Bremsprüfprotokoll oder Bremsenprüfung in der MFP
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- Evt. Bremsberechnung gemäss 71/320/EWG oder ECE-Nr. 13 (bei nicht typengenehmigten Fahrzeugen)
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Technische Hinweise:
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Bei der Fahrzeugprüfung muss festgestellt werden, ob die Zulassungsbedingungen für das neue Gewicht sowie allenfalls für die neue Fahrzeugart bzw. -klasse erfüllt sind (z.B. Reifentragkraft, Bremsausrüstung und -wirkung, Einhaltung der Abgas- und Geräuschvorschriften, Sicherheitsgurten, vorgeschriebene Zusatzausrüstungen).
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Die Auflastung kann höchstens bis zum Garantiegewicht erfolgen.
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Bei Gewichtserhöhungen von Personentransportfahrzeugen kann die Platzzahl ändern.
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Administrative Hinweise:
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Das Datum der Auflastung wird im Fahrzeugausweis nicht eingetragen.
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