Ablastung
Allgemeines
Der Antrag auf Gewichtsänderung [PDF] ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Ablastung kann in der Regel administrativ, d.h. ohne technische Fahrzeugprüfung, erfolgen.In den nachfolgenden Fällen muss das Fahrzeug physisch geprüft werden:
- Gewichtsreduktionen, welche eine Änderung der Fahrzeugart nach sich ziehen (z.B. Lastwagen -> Lieferwagen; Art 11 VTS)
- Gewichtsreduktionen, bei denen Anzeichen bestehen, dass das vorgeschriebene Adhäsionsgewicht mit dem zugelassenen Gesamtzugsgewicht nicht mehr eingehalten werden kann (z.B. bei leichten Sattelschleppern)
Es ist im ersten Fall abzuklären, ob die Zulassungsvorschriften für die neue Fahrzeugart erfüllt sind (Abgas, Geräusch, Bremsen, Sicherheitsgurten usw.). Das Einhalten der Verkehrsregeln ist Sache des Fahrzeuglenkers (z. B. zulässige Gewichte, vorgeschriebene Belastung von Lenk- und Antriebsachsen).
Technische Hinweise
- Das Herstellerschild bleibt unverändert!
- Die durch die Herabsetzung des Gesamtgewichtes allenfalls nicht mehr erforderlichen technischen Einrichtungen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzer, Fahrtschreiber usw.) können belassen oder dürfen entfernt werden, sofern die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt wird
- Ein Prüfbericht für den Geschwindigkeitsbegrenzer ist nicht mehr erforderlich
- Die im Fahrzeugausweis eingetragenen Achslasten bleiben unverändert, ausser wenn andere Gründe eine Anpassung erforderlich machen
- Das Mass der Gewichtsreduktion ist nicht beschränkt, d.h. es ist keine minimale Nutzlast vorgeschrieben
- Gewichtsreduktionen bei Personentransportfahrzeugen können eine Platzzahlreduktion zur Folge haben. Gegebenenfalls ist das Schild mit der Platzzahlangabe anzupassen
Administrative Hinweise
- Das Datum der Ablastung wird im Fahrzeugausweis nicht eingetragen
- Das Gesamtzugsgewicht muss angepasst werden, wenn das vorgeschriebene Adhäsionsgewicht im abgelastetem Zustand nicht mehr erreicht werden kann
Ablauf und Vorgehensweise
Schicken Sie den ausgefüllten Antrag auf Gewichtsänderung[PDF] direkt an die MFP beider Basel, Abteilung Technik, Reinacherstrasse 40, 4142 Münchenstein. Dem Antrag auf Gewichtsänderung sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Fahrzeugausweis (original) oder
- Kopie des Fahrzeugausweises inklusive allfällige Anhänge