Elektro-Roller

Motorrad:
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Ein Motorrad ist ein einspuriges Motorfahrzeug mit zwei Rädern,
welches nicht ein Motorfahrrad nach Art. 18 Bst. a und b VTS ist. |
und die Definition der Unterkategorie
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Kleinmotorrad : «Kleinmotorräder», d.h.
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1.
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zweirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h und einer Motorleistung von höchstens 4,00 kW sowie einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren, |
2.
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dreirädrige Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, einer Motorleistung von höchstens 4,00 kW, einem Hubraum von höchstens 50 cm3 bei Fremdzündungsmotoren oder von höchstens 500 cm3 bei Selbstzündungsmotoren sowie einem Gewicht nach Artikel 136 Absatz 1 von höchstens 0,27 t, |
3.
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«Elektro-Rikschas», das heisst zwei- oder mehrrädrige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb, einer Motorleistung von insgesamt höchstens 2,00 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h, einer allfälligen Tretunterstützung, die bis höchstens 25 km/h wirkt, einem Gewicht nach Artikel 136 Absatz 1 von höchstens 0,27 t und einem Gesamtgewicht von höchstens 0,45 t; |
Elektro-Roller (45km/h)
Nach Artikel 14 Abs.1 VTS
Ein Roller mit elektrischem Antrieb dessen Höchstgeschwindigkeit mehr als 30 km/h beträgt, gehört in die Fahrzeugkategorie der Kleinmotorräder.
Elektro-Rikschas
Die Elektro-Rikschas sind eine Spezielle „Unterkategorie“ Kleinmotorräder.
Hauptmerkmale
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2.0 kW
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Elektrisch
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20km/h
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Hybrid
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25 km/h
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Gesamtgewicht
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0.45t
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Leergewicht nach Art. 136*
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0.27t
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Nur elektrischer Antrieb möglich
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Zulassung und Führerausweis
Motorräder werden mit einem weissen Kontrollschild zugelassen. Je nach Motorleistung und Hubraum sind unterschiedliche Führerausweiskategorien (A bzw. A1) zum Lenken eines Motorrades erforderlich.
Elektro Roller (bis 45 km/h)
Kleinmotorräder erhalten bei der Zulassung ein gelbes Kontrollschild und dürfen mit einem Führerausweis der Kategorie A1(bis 11 kW ab 16 Jahren).
Elektro-Rikschas
Die Elektro-Rikschas werden auch mit dem gelben Kontrollschild zugelassen. In Ihrer Kategorie gibt es jedoch einige Ausnahmen.
Führerausweis:
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A, A1, B, B1 oder F
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Mindestalter:
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Die Kategorien A1 und F sind ab 16 Jahren möglich
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Verkehrsflächen:
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Strasse; bis 1m Breite darf auf dem Veloweg und Streifen gefahren werden
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Fussgängerflächen:
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Nein
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