Elektro-Roller

Bild Legende:
Die folgenden Fahrzeuge sind keine Mofas, sondern Kleinmotorräder. Diese Fahrzeugart ist ebenso vielfältig wie die Mofas, deshalb werden nur zwei Möglichkeiten für ein Fahrzeug der Kategorie Kleinmotorrad erläutert.
Definition:
Gemäss Art. 14 VTS unterscheidet man:

Elektro-Roller (45km/h)

Nach Artikel 14 Abs.1 VTS

Ein Roller mit elektrischem Antrieb dessen Höchstgeschwindigkeit mehr als 30 km/h beträgt, gehört in die Fahrzeugkategorie der Kleinmotorräder.

Elektro-Rikschas

Nach Artikel 14 Abs. 3 VTS 

Die Elektro-Rikschas sind eine Spezielle „Unterkategorie“ Kleinmotorräder.

 

 

Zulassung und Führerausweis

Motorräder werden mit einem weissen Kontrollschild zugelassen. Je nach Motorleistung und Hubraum sind unterschiedliche Führerausweiskategorien (A bzw. A1) zum Lenken eines Motorrades erforderlich.

Elektro Roller (bis 45 km/h)

Kleinmotorräder erhalten bei der Zulassung ein gelbes Kontrollschild und dürfen mit einem Führerausweis der Kategorie A1(bis 11 kW ab 16 Jahren).

Elektro-Rikschas

Die Elektro-Rikschas werden auch mit dem gelben Kontrollschild zugelassen. In Ihrer Kategorie gibt es jedoch einige Ausnahmen.