Elektro-Motorfahrräder

Ein E-Bike ist kein Fahrrad und es gelten nicht genau die gleichen Vorschriften. Die Merkmale des Fahrrades sind in VTS Art.24 umschrieben:
«Fahrräder» sind Fahrzeuge mit wenigstens zwei Rädern, die durch mechanische Vorrichtungen ausschliesslich mit der Kraft der darauf sitzenden Personen fortbewegt werden. Kinderräder und Behindertenfahrstühle gelten nicht als Fahrräder.
Das E-Bike (Motorfahrrad) baut auf der Grundlage eines Fahrrads auf. Die Vorschriften der Fahrräder gelten beim E-Bike auch, jedoch kommen weitere Vorschriften zur Anwendung.
Das Bundesamt für Strasse (ASTRA) hat zur Verwendung und zu den Vorschriften nützliche Dokumente erstellt, welche wir ihnen gerne verlinken:
- Veloknigge
- Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften n über Zulassung und Betrieb von Motorfahrrädern und Elektro-Rikschas