Anhängerbetrieb

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Maximale Anhängelast

Wie schwer ein Anhänger an Ihrem Fahrzeug maximal sein darf, können Sie dem Fahrzeugausweis unter "Rubrik 31 Anhängelast" entnehmen. Ist im Feld 31 kein Eintrag vorhanden, darf kein Anhänger mitgeführt werden. In diesem Fall ist das Fahrzeug mit der montierten Anhängevorrichtung zum Eintrag der Anhängelast vorzuführen. Wie viel Anhängelast für ein Fahrzeug freigegeben werden kann, bestimmt der Fahrzeugimporteur bzw. der Fahrzeughersteller.

Praxisbeispiel

Ein Personenwagen weist (gemäss Feld 31 im Fahrzeugausweis) eine Anhängelast von 1200 kg auf. Darf daran ein Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 1400 kg mitgeführt werden?
Um diese Frage beantworten zu können, muss zuerst im Fahrzeugausweis des Anhängers im Feld 30 das Leergewicht desselben festgestellt werden. Beträgt nun das Leergewicht beispielsweise 1000 kg, darf der Anhänger mitgeführt und zusätzlich mit maximal 200 kg beladen werden (Betriebsgewicht maximal 1200 kg). Beträgt aber das Leergewicht des Anhängers mehr als 1200 kg, darf dieser mit dem erwähnten Zugfahrzeug nicht verkehren.

Zusätzlich ist zu beachten, dass die maximale Stützlast des Zugfahrzeuges nicht überschritten wird. Wieviel die zulässige Stützlast beträgt, ist auf dem Herstellerschild der Anhängevorrichtung bzw. im Fahrzeugausweis in der Rubrik 14 Verfügungen der Behörde ersichtlich.