Abgaswartung

Gemäss Art 59a VRV müssen die in der Schweiz zugelassenen leichten Motorwagen mit Benzinmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr im Hinblick auf ihre Abgasemissionen, die Motorwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) im Hinblick auf ihre Abgas- und Rauchemissionen gewartet werden.
Folgende Fahrzeuge sind von der Abgaswartung ausgenommen
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Motorwagen, die vor dem 1. Januar 1976 erstmals immatrikuliert wurden,
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landwirtschaftliche Arbeitskarren,
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sowie Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte und Immunitäten geniessen.
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leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h
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Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg
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Motorwagen mit einem anerkannten On-Board-Diagnosesystem (OBD-System)
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Ein OBD-System ist anerkannt bei folgenden Motorwagen
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leichten Motorwagen mit Fremdzündungsmotor, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 3 erfüllen;
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leichten Motorwagen mit Selbstzündungsmotor, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen;
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schweren Motorwagen, die mindestens die Abgasvorschriften Euro 4 erfüllen und nach dem 30. September 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden.
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Zusätzliche Informationen auf dem "Faktenblatt Abgaswartung" vom ASTRA.
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Prüfungsintervalle
a)
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leichte Motorwagen mit Fremdzündungsmotor (Benzin/Gas) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr:
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- ohne Katalysator alle 12 Monate
- mit Katalysator alle 24 Monate |
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b)
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Motorwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h alle 24 Monate
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c)
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Motorwagen mit Selbstzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und weniger alle 48 Monate
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Erdgas und Flüssiggasfahrzeuge
Bei Gasfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3500kg und weniger sind ebenfalls Abgaswartungen nötig. Natürlich gelten auch bei Gasfahrzeugen die Ausnahmen von der Abgaswartungspflicht. Falls die Wartungspflicht besteht, sind die Wartungsdokumente je nach Art des Systems unterschiedlich. Es gibt monovalente und bivalente Systeme:
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Monovalente Systeme sind nur auf den Gasbetrieb ausgelegt und haben nur einen kleinen Tank bis max. 15Liter für den Benzintreibstoff. Diese Konfiguration ist eher selten anzutreffen. Bei diesen Systemen ist in jedem Fall nur eine Wartung für den Gasbetrieb nötig.
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Bivalente Systeme sind für beide Betriebsarten vollwertig ausgelegt. Es müssen für beide Betriebsarten eine Abgaswartung ausgeführt werden. Diese muss separat dokumentiert sein, sei es in verschiedenen Dokumenten oder in einem gemeinsamen Dokument, bei dem die Betriebsart für die jeweilige Messung ausgewiesen wird.
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Falls das Fahrzeug für beide Systeme über ein nicht anerkanntes OBD System (im Sinne der Abgaswartungspflicht) handelt, kann für beide Betriebsarten die Wartung in einem Dokument zusammengefasst werden.
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Abgaswartungsdokument "ist nicht gleich" Wartungsdokument Erdgasanlage
Das Abgaswartungsdokument ist nicht zu verwechseln mit dem Wartungsdokument für die Erdgasanlage. Dieses Wartungsdokument für Erdgasfahrzeuge befasst sich nur mit der Erdgasanlage als solches. Der Wartungsintervall beträgt maximal 48 Monate oder gemäss Herstellerangaben. Diese Wartung ist bei Erdgasfahrzeugen Pflicht, unabhängig davon ob das Motormanagement mit oder ohne OBD ausgerüstet ist.
Verantwortlichkeit
Der Fahrzeughalter oder die Halterin ist dafür verantwortlich, dass die Abgaswartung fristgerecht durchgeführt wird und das Abgas-Wartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist.
Der Fahrzeugführer oder die Führerin muss das Abgas-Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.