Abgaswartung

Bild Legende:

Gemäss Art 59a VRV müssen die in der Schweiz zugelassenen leichten Motorwagen mit Benzinmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und mehr im Hinblick auf ihre Abgasemissionen, die Motorwagen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) im Hinblick auf ihre Abgas- und Rauchemissionen gewartet werden.

Folgende Fahrzeuge sind von der Abgaswartung ausgenommen

Ein OBD-System ist anerkannt bei folgenden Motorwagen

Prüfungsintervalle 

Erdgas und Flüssiggasfahrzeuge

Bei Gasfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3500kg und weniger sind ebenfalls Abgaswartungen nötig. Natürlich gelten auch bei Gasfahrzeugen die Ausnahmen von der Abgaswartungspflicht. Falls die Wartungspflicht besteht, sind die Wartungsdokumente je nach Art des Systems unterschiedlich. Es gibt monovalente und bivalente Systeme:

Abgaswartungsdokument "ist nicht gleich" Wartungsdokument Erdgasanlage

Das Abgaswartungsdokument ist nicht zu verwechseln mit dem Wartungsdokument für die Erdgasanlage. Dieses Wartungsdokument für Erdgasfahrzeuge befasst sich nur mit der Erdgasanlage als solches. Der Wartungsintervall beträgt maximal 48 Monate oder gemäss Herstellerangaben. Diese Wartung ist bei Erdgasfahrzeugen Pflicht, unabhängig davon ob das Motormanagement mit oder ohne OBD ausgerüstet ist.

Verantwortlichkeit

Für Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System muss der Halter, wenn die Fehlfunktionsanzeige des OBD-Systems einen Fehler der abgasrelevanten Ausrüstung anzeigt, das Fahrzeug innert Monatsfrist nach dem erstmaligen Auftreten des Fehlers überprüfen und in Stand stellen lassen.
Der Fahrzeughalter oder die Halterin ist dafür verantwortlich, dass die Abgaswartung fristgerecht durchgeführt wird und das Abgas-Wartungsdokument mit den vorgeschriebenen Eintragungen vorhanden ist.
Der Fahrzeugführer oder die Führerin muss das Abgas-Wartungsdokument mitführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorweisen.