Umtausch blauer Papierführerausweis bis 31.01.2024
04.02.2019
Die Inhaberinnen und Inhaber von blauen Papierführerausweisen müssen diese bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als «Legitimationsdokument» seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber. Beim Umtausch wird der blaue Führerausweis entwertet und als Andenken zurückgegeben.