Kundeninformation 2
Revision der Führerausweisvorschriften per 01. Januar 2021
Übergangsregelung Erwerb Kategorie A / A 35 kW
Wer ab 1. Januar 2021 Motorräder der Kategorie A (unbeschränkt) fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Aufstieg in die unbeschränkte Kategorie bedingt eine zusätzliche praktische Führerprüfung.
Wer bis 31.12.2020 den Lernfahrausweis der Kategorie A (unbeschränkt) anfordert, kann innerhalb der Gültigkeit des Lernfahrausweises die praktische Führerprüfung absolvieren.
Wer Inhaber/in eines Lernfahrausweises der Kategorie A 35 kW mit einem Ausstelldatum bis und mit 31. Dezember 2020 ist (der Lernfahrausweis muss am Prüfungstag noch gültig sein), muss bis am 30.06.2021 im Besitze des Führerausweises sein, damit die Aufhebung der Leistungsbeschränkung frühestens zwei Jahre nach der Erteilung und ohne praktische Führerprüfung möglich ist.
Kurz:
- Direkteinsteiger/innen müssen den Lernfahrausweis noch in diesem Jahr beantragen.
- Fahrschüler/innen der Kat. A 35kW müssen den Lernfahrausweis noch in diesem Jahr erwerben und bis zum 30.06.2021 die Prüfung bestehen, wenn sie nach zwei Jahren prüfungsfrei die Kat. A erhalten möchten.
Motorrad-Kategorien gemäss EU-Richtlinien ab 2021
Die schweizerischen Kategorien sollen mit jenen der EU harmonisiert werden. Künftig sollen Motorräder der 125-er-Klasse bereits ab 16 Jahren geführt werden dürfen (heute in der Schweiz: ab 18 Jahren). Die neue EU-Klasse AM beinhaltet das Recht, Kleinmotorräder zu führen (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Hubraum maximal 50 cm3 oder Leistung 4 kW). Sie wird in die Unterkategorie A1 integriert. Das Mindestalter beträgt 15 Jahre (heute in der Schweiz: 16 Jahre). Keine Änderung gibt es beim Mindestalter für die Kategorie A beschränkt auf 35 kW (EU=A2), das bei 18 Jahren bleibt.
Erwerb von Motorrad-Kategorien ab 1. Januar 2021 mit praktischer Prüfung
- Ab 15 Jahren Kategorie A1, maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Ab 16 Jahren Kategorie A1, maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
- Ab 18 Jahren Kategorie A mit maximal 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
- Nach zwei Jahren Besitz der Kategorie A 35 kW, kann ein LFA für die Kategorie A beantragt werden.
- Direkteinstieg in die Kategorie A nur für Polizei, Motorradmechaniker und Verkehrsexperten möglich.
Personen, welche im Besitz des Führerausweises der Kategorie B sind, erhalten die Kategorie A1 ohne praktische Prüfung
Die praktische Grundschulung (PGS) dauert für alle Motorrad-Kategorien ab dem 1.1.2021 zwölf Stunden. Sie muss nur beim Erwerb der ersten Motorradkategorie besucht werden.
Lernfahrausweis Kat. B und BE ab 17 Jahren per 2021
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Die Person muss den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, um zur praktischen Führerprüfung zugelassen zu werden. Da das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises (18 Jahre) nicht angehoben wird, kann künftig der Lernfahrausweis bereits im Alter von 17 Jahren erteilt werden.
Für Personen, die den Lernfahrausweis nach dem 20. Altersjahr erwerben, gilt die heutige Regelung weiterhin (keine Lernphase von zwölf Monaten notwendig).
Gültigkeit von Ausbildungen und Prüfungen
Bei Ausbildungen und Theorieprüfungen, welche ab 1. Januar 2021 bestanden werden, gilt zeitlich eine unbefristete Gültigkeit.
Ausnahme: Nach Annullierung des Führerausweises auf Probe (FAP), muss die Basistheorie wiederholt werden.
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