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05.11.2025
Versicherungswechsel
Bei einem reinen Versicherungswechsel (ohne gleichzeitigen Fahrzeug- oder Halterwechsel), können die Unterlagen bis zu 60 Tage im Voraus der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft (MFK) zugestellt werden.
Die neue Versicherung muss im Fahrzeugausweis eingetragen werden, erst dann gilt der Wechsel als abgeschlossen.
Dazu benötigen wir:
- den Fahrzeugausweis im Original
- den elektronischen Versicherungsnachweis (eVn)
Den eVn bestellt die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter bei der Versicherungsgesellschaft. Die Übermittlung an die MFK erfolgt elektronisch.
Erfolgt der Eintrag der neuen Versicherung nicht rechtzeitig (vor Erhalt einer Sperrkarte der alten Versicherung), ist die MFK verpflichtet, ein gebührenpflichtiges Verfahren zum Entzug der Kontrollschilder einzuleiten.