Die revidierte Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle (SGS 145.36) tritt per 1. Juli 2026 in Kraft:
GS 2026.025 - Änderung der Verordnung über die Gebühren und besonderen Abgaben der Motorfahrzeugkontrolle betr. punktuelle Gebührenanpassungen - Kanton Basel-Landschaft - Erlass-Sammlung