- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Fahrzeuge und Kontrollschilder
- Kontrollschilder
- Deponieren von Kontrollschildern
Deponieren von Kontrollschildern
Wenn Sie Ihr Fahrzeug vorübergehend oder endgültig ausser Verkehr setzen, müssen die Kontrollschilder innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden.
Wichtig zu wissen:
-
Nach 14 Tagen fällt beim Wiederbezug der Schilder eine Gebühr an.
-
Geben Sie die Schilder sauber und ohne Rahmen ab. Die Rahmen werden entfernt und vernichtet (ohne Anspruch auf Entschädigung).
-
Wird ein aufgebotenes Fahrzeug durch Schilderdeponierung und/oder Annullation des Fahrzeugausweises ausser Verkehr gesetzt, so muss das Fahrzeug vor einer Wiederinkraftsetzung zuerst amtlich geprüft werden.
-
Im Briefkasten eingeworfene Schilder werden am nächsten Arbeitstag der Motorfahrzeugkontrolle deponiert.
-
Beschädigte Schilder (Metall- oder Farbschäden sowie bei fehlender Reflektionsfunktion) dürfen nicht wiederverwendet werden und werden vernichtet.
-
Die Vernichtung der Schilder ändert nichts an der Reservation Ihrer Nummer. Sie bleibt für die bezahlte Zeit auf Ihren Namen reserviert. Eine Verlängerung der Reservation ist gegen Gebühr möglich.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
Schritt 1
Sie haben den Fahrzeugausweis annulliert oder wollen das Fahrzeug vorübergehend stilllegen.
Schritt 2
Die Kontrollschilder können Sie entweder
- Bei einem kantonalen Polizeiposten (anfallende Portokosten)
- Am Schalter der Motorfahrzeug Prüfstation
- Am Schalter der Motorfahrzeugkontrolle BL
- Sollten Sie ausserhalb der Öffnungszeiten vorbeikommen, in den Briefkasten der Motorfahrzeugkontrolle BL einwerfen
Motorfahrzeugkontrolle BL
Fahrzeugzulassung
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf
Schritt 3
Nach Ihrer Deponierung
- Schicken wir Ihnen bei allfälligen Steuerguthaben eine Gutschriftanzeige zu.
- Melden Ihrer Haftpflichtversicherungsgesellschaft die Deponierung der Schilder.
- Melden die Deponierung der Schilder – von Fahrzeugen die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen - auch der Eidg. Zollverwaltung.
Schritt 4
Kosten:
- Die Deponierung der Kontrollschilder ist gebührenfrei.
- Nach einer 14-tägigen Deponierungsfrist wird eine Wiederinkraftsetzungsgebühr fällig.