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Fasnacht - Sicherheitsvorschriften

FAQ

1. Dürfen Zugfahrzeuge mit braunen Kontrollschildern am Umzug teilnehmen?

2. Darf man mit U-Nummern (Händlerschilder / Garagen-Kontrollschilder) am Umzug teilnehmen.

3. Darf das Kontrollschild vom Traktor entfernt und an der Umkleidung festgemacht werden (sichtbar)?

4. Weshalb darf ein nicht immatrikulierter Aufsitzrasenmäher kein Requisit ziehen?

5. Ab wann sind die Sicherheitsvorschriften gültig?

6. Was ist eine Sonderbewilligung der Polizei Basel-Landschaft?

7. Weshalb muss eine Sonderbewilligung eingeholt werden?

8. Wo muss die Sonderbewilligung eingeholt werden?

9. Wie muss das Formular für die Sonderbewilligung ausgefüllt werden?

10. Wäre eine kantonale Sonderbewilligung für alle Überführungsfahrten eine Möglichkeit?

11. Wieso benötigt man zum Abholen des Wagens beim Bauplatz eine Sonderbewilligung? Das ist eine Fahrt ohne Personentransport mit einem normalen Anhänger.

12. Weshalb wurde das Mindestalter von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern auf 18 Jahre gesetzt?

13. Wie muss die Haftpflichtversicherung erhöht werden?

14. Wäre eine kantonale Versicherungslösung für alle Umzüge keine Möglichkeit?

15. Braucht man eine Betriebssicherheitsbestätigung (BESIBE) für einen landwirtschaftlichen Anhänger ohne Kontrollschild?

16. Wer muss die Betriebssicherheitsbestätigung (BESIBE) kontrollieren?

17. Müssen alle Wagencliquen, auch diese von auswärts, dem Komitee die BESIBE abgeben?

18. Wie häufig muss die BESIBE ausgestellt werden?

19. Wird die BESIBE aus Basel-Stadt anerkannt?

20. Gilt die BESIBE auch für Requisiten?

21. Wieviel darf der Überhang beim Zugfahrzeug maximal sein?

22. Wie breit dürfen die Zugfahrzeuge maximal sein?

23. Braucht ein PW auch eine Verschalung und eine Absperrung zwischen PW und Anhänger?

24. Muss das Rad (bes. Hinterrad) auch gegen oben also im vollen Durchmesser Abgedeckt von der Verschalung abgedeckt sein?

25. Darf die Verschalung einen Spalt als Zugang für den Fahrer, resp als Bewegungsfuge zwischen den Teilen der Verschalung haben? Wenn ja wie gross darf der Abstand maximal sein?

26. Muss die Verschalung nur während dem Umzug montiert werden?

27. Darf die Verschalung für Überführungsfahrten demontiert werden oder darf man, wenn die Beleuchtung nicht abgedeckt ist, auch mit der Traktorverkleidung am Strassenverkehr teilnehmen.

28. Muss die Traktorverkleidung ebenfalls bei der BESIBE vorgeführt werden.

29. Muss der Wagen oder die Verkleidung mit Reflektoren (Katzenaugen) versehen werden?

30. Müssen kleine Zugfahrzeuge (Rasenmähertraktoren, Aebi, etc.) auch komplett verschalt werden?

31 Gibt es eine Übersicht, welche Betriebe im Kanton Basel-Landschaft die Besibe’s abnehmen können/dürfen?

32. Auch auf der Umzugsroute gilt grundsätzlich das SVG. Macht sich dann der Fahrzeugführer strafbar, wenn er die Signalisationen oder Strassenmarkierungen auf der Umzugsroute nicht beachtet?

33. Sind Traktoren und/oder Anhänger mit ausländischen Kontrollschildern zollrechtlich als Zugfahrzeuge an der Fasnacht zugelassen?

34. Ein im Ausland eingestellter Anhänger fährt bereits mit (Wurf-) Waren beladen über die Grenze in die Schweiz. Was muss dabei zollrechtlich beachtet werden?