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- Fahrzeuge und Kontrollschilder
- Fahrzeug anmelden
- Einlösen eines Motorfahrzeuges
Einlösen eines Motorfahrzeuges
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und wollen dieses auf eine neue oder deponierte Kontrollschildnummer immatrikulieren.
Dafür benötigen wir:
- Den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Der eVn ist bei Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns von der Versicherung elektronisch zugestellt.
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen.
Haben Sie Ihren Wohnsitz neu in den Kanton Basel-Landschaft verlegt, benötigen wir noch zusätzlich:
- einen amtlichen Ausweis (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung)
- eine Anmeldebescheinigung
Hinweis:
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 10 Jahre zurück und ist die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung nicht zwingend geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung! Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigen Prüfungsintervall!
Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden.
Damit Sie das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeuges ermitteln können, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:
"Intervallliste der verschiedenen Fahrzeugarten"
Ist die Prüfung fällig, bitten wir Sie sich mit der Disposition der Motorfahrzeug Prüfstation, unter der Telefonnummer 061 416 46 66, in Verbindung zu setzen.
Importfahrzeug
Sie haben ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert und wollen dieses nach der technischen Prüfung auf eine neue oder deponierte Kontrollschildnummer immatrikulieren.
Dafür benötigen wir:
- Ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form. 13.20A
- Einen elektronischen Versicherungsnachweis (eVn). Der eVn ist bei Ihrer Motorfahrzeughaftpflichtversicherung zu bestellen und wird uns von der Versicherung elektronisch zugestellt.
- Ausländische Fahrzeugausweise / Zulassungsbescheinigung im Original
- Ausländische Kontrollschilder
- Eine Kopie der EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Certificate of Conformity (CoC)
- Eine Kopie der Veranlagungsverfügung Zoll / Mehrwertsteuer oder Form. 18.44, 18.45 oder 18.46
- Bestätigung des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) betreffend CO2-Emissionen Fahrzeugimport (admin.ch) (ab Verzollung 1.1.2024)
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen.
Zum Eigengebrauch importierte Fahrzeuge sind von der Typengenehmigung befreit (Typenschein X). Die erste Zulassung in der Schweiz darf nur auf den Namen der oder des Importierenden laut Veranlagungsverfügung (Zoll / MWST) werden. Die Veranlagungsverfügung muss bei der Ersteinlösung vorgelegt werden.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen
Schritt 1
Sie haben ein Fahrzeug gekauft und wollen dies Immatrikulieren. Kontrollieren Sie bitte, gemäss obiger Beschreibung, ob das Fahrzeug vorerst geprüft werden muss oder nicht.
Schritt 2
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und bestellen Sie einen Versicherungsnachweis. Dieser wird uns anschliessend von der Versicherung elektronisch übermittelt.
Schritt 3
Ist der Nachweis bestellt, können Sie mit den jeweiligen Unterlagen am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können. Sie können uns die Unterlagen mit einem Begleitbrief auch per Post zukommen lassen:
Motorfahrzeugkontrolle BL
Fahrzeugzulassung
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf
Schritt 4
Sie erhalten von uns den Fahrzeugausweis im Original umgeschrieben und mit den Kontrollschildern zurück.
Schritt 5
Belastet wird:
- Fahrzeugausweis(FzA) aller Kategorien und Ersatzfahrzeuge
- Die leihweise Abgabe der Kontrollschilder
- Eine allfällige Verkehrssteuerdifferenz (--/+)
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen.